Radfahren in der Fußgängerzone am Rathaus erlaubt

Was bisher bereits durchaus gängige Praxis war, hat der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss nun durch einen Beschluss legalisiert: Radfahren in der Fußgängerzone rund ums Rathaus.
Seit 1989 galt aufgrund eines Beschlusses des damaligen Verkehrsausschusses ein Verbot des Radverkehrs in der Fußgängerzone am Rathaus. Die Begründung damals: es läge kein besonderes Interesse für die Aufrechterhaltung des Radverkehrs vor.
Diese Einschätzung hat sich grundlegend geändert. Oberasbach ist auf dem Weg zur Fahrradfreundlichen Kommune, dem Radverkehr wird inzwischen eine strategische Bedeutung für den Klimaschutz beigemessen und die Infrastruktur für Radfahrende wird weiter ausgebaut.
Rücksicht ist das oberste Gebot
Die Verkehrssicherheit der Fußgänger hat jedoch weiterhin oberste Priorität. Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass in Bereichen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (siehe Foto) Rücksicht das oberste Gebot ist. Radverkehr ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt und Fußgängern und vor allem Kindern muss immer Vorrang gewährt werden, d.h. konkret: der Fahrverkehr muss rund ums Rathaus wenn nötig warten.