Radschnellweg: Grundsätzliche Zustimmung – Beteiligung weiter ausgeschlossen

Die Stadt Oberasbach muss bei ihrem mehrfach kommunizierten Nein zur finanziellen Beteiligung am geplanten Radschnellweg, der den Landkreis Fürth an die Städte Fürth und Nürnberg anbindet, bleiben. Der Vereinbarungsvorschlag des Staatlichen Bauamts Nürnberg von Mitte Oktober überrascht, trifft aber nicht den Kern des Problems.
„Als fahrradfreundliche Kommune sind wir natürlich grundsätzlich für einen solchen Schnellweg“, sagt Erste Bürgermeisterin Birgit Huber. „Wir erkennen die überregionale Bedeutung des Radschnellwegkonzeptes im Rahmen einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur des Landkreises Fürth an. Auch uns liegt sichere Mobilität durch Trennung von Rad- und Fußverkehr sowie ein komfortabler Streckenausbau am Herzen.“ In ihrem Zuständigkeitsbereich setzt die Stadt Oberasbach bereits viel für Radfahrende um, etwa die Sanierung der Radwege entlang der Hainberg- und der Jahnstraße.
Zuletzt ließ das Staatliche Bauamt Nürnberg mitteilen, man sei bereit, für den Oberasbacher Abschnitt zwischen Albrecht-Dürer-Straße und einer noch zu bauenden neuen Brücke über den Rednitzgrund die Kosten für Planung, Bau und Grunderwerb zu übernehmen. Nach der Fertigstellung solle die Stadt rund 2,6 Millionen Euro erhalten und im Gegenzug zukünftig Straßenbau- und Unterhaltslast sowie Verkehrssicherungspflicht übernehmen.
Allerdings unterscheidet sich dieser Lösungsvorschlag in wichtigen Punkten von der Sichtweise der Stadtverwaltung und des Stadtrates.
Zunächst ist der Radschnellweg aufgrund seines überörtlichen Charakters eher vergleichbar mit Staatsstraßen oder Kreisstraßen, welche in der Verantwortung von Landkreisen und kreisfreien Städten liegen. Ein weiteres Indiz: der Schnellweg würde in auf Grundstücken des Landkreises Fürth verlaufen.
„Selbst wenn Oberasbach die Baulastträgerschaft übernehmen wollte, ist es schlicht nicht möglich“, erläutert der Geschäftsleitende Beamte Markus Träger. „Da wir momentan mit finanziellen Engpässen und Lücken konfrontiert sind, könnten wir das Geld nicht zweckgebunden außerhalb des Haushalts anlegen und verwenden. Es würde in den Gesamthaushalt einfließen, aber nicht explizit zur Deckung der Kosten des Radschnellwegs eingesetzt werden können.“
Tiefbauamtsleiter Marco Wolfstädter hält die Summe außerdem nicht für realistisch: „Aufgrund seiner Lage und Gestaltung ist mit einem erhöhten Unterhaltsaufwand und in Zukunft auch Sanierungsbedarf zu rechnen. Wir bräuchten zusätzliches Personal für die tägliche Kontrolle, Reinigung und Unterhalt.“ Zudem verläuft ein Teil des Schnellwegs durch eine Trinkwasserschutzzone. Der Tiefbauamtsleiter rechnet daher mit Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fürth. Um diese zu erfüllen, müssten neue Geräte und Maschinen für die Verwendung ein spezielles Feuchtsalz angeschafft werden.
Aufgrund dieser Sachlage hatte der Stadtrat bereits in den Sitzungen vom 20. Januar 2025 und 27. Juli 2025 eine finanzielle Beteiligung abgelehnt und dies den Planungsgremien und Beteiligten zur Kenntnis gegeben. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vom 27. Oktober wurde die Ablehnung einstimmig bekräftigt.
„Ein Radschnellweg, der überwiegend dem überörtlichen Verkehr dient, ist nach unserer Auffassung und laut der Bayerischen Verfassung keine gemeindliche Aufgabe. Es kann nicht sein“, so Bürgermeisterin Huber, „dass eine so wichtige Sache wie der Unterhalt der Radfernverbindungen auf die Gemeinden abgewälzt wird. Hier ist die Staatsregierung in der Verantwortung.“