Rathaus-Beflaggung zum 17. Juni

Was hat der 17. Juni mit dem Tag der Deutschen Einheit zu tun? Der ist doch am 3. Oktober, dem Tag der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990? – Das ist natürlich richtig, aber bis dahin gab es auch bereits einen Tag der Deutschen Einheit als gesetzlichen Feiertag (zumindest in West-Deutschland). Und der wurde zwischen 1954 und 1990 am 17. Juni begangen.
Was war an dem Tag geschehen? - Am 17. Juni 1953 wurde im Ostteil Berlins, der die Hauptstadt der damaligen DDR bildete, und weiten Teilen der DDR ein bereits in den Tagen zuvor schwelender Arbeiteraufstand von bewaffneten Einheiten der Volkspolizei und sowjetischen Streitkräften niedergeschlagen.
Ging es ursprünglich um die von der SED-Parteiführung vorgegebene Erhöhung der Arbeitsnormen (ohne Lohnausgleich) für die Arbeiter in den staatlichen Betrieben, kam es in den Tagen zuvor zusätzlich zu Massenstreiks und Protesten über die Unzufriedenheit mit der Versorgungslage und letztlich über die grundlegenden politischen Verhältnisse. Dieser Welle schlossen sich auch andere Teile der Bevölkerung in der ganzen DDR an. Die von der SED-Parteiführung hinzugerufenen Streitkräfte der sowjetischen Besatzungsmacht schlugen diese Bewegung dann nieder. Die Zahl der Todesopfer schwankt, zumindest 55 sind belegt. Zahlreiche Verhaftungen und Verurteilungen waren die Folge.
Im Jahr darauf wurde der 17. Juni als Gedenktag an die Opfer des Aufstandes und als Zeichen der staatlichen Einheit als „Tag der Deutschen Einheit“ gesetzlicher Feiertag in der damaligen Bundesrepublik Deutschland (den heutigen westlichen Bundesländern inklusiv West-Berlin).
Wenn dieser Tag auch heute kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, der einem einen freien Tag beschert, so ist er dennoch immer noch ein Gedenktag an die damaligen Opfer und ihren Wunsch nach mehr Mitbestimmung, Freiheit und Demokratie. Somit wird an öffentlichen Gebäuden an diesem Tag deutschlandweit Beflaggung angeordnet.