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Rückschnitt von Hecken und weiteren Gehölzen

  • Bauamt
Symbolfoto einer eine Mauer überwuchernden Hecke
Symbolfoto einer Hecke - in diesem Fall dürfte ein Rückschnitt nicht erforderlich sein, schließlich werden keine öffentlichen Flächen beeinträchtigt.

Erinnerung für alle Haus- und Gartenbesitzer: Bitte schneiden Sie im Interesse der Verkehrssicherheit Büsche, Hecken und Bäume, die öffentliche Gehwege und Straßen behindern oder im Laufe des kommenden Jahres behindern könnten, jetzt zeitnah zurück!

Zahlreiche Gehölze sind in den Sommermonaten stark gewachsen und führen zu Überhängen in Gehwege und Straßen. Dabei ist die erforderliche lichte Höhe über Gehwegen von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen von mindestens 4,50 m zu beachten. Auch die Breite der Gehwege sollte durch Hecken und Büsche nicht beeinträchtigt werden, weil sich begegnende Passanten dadurch häufig auf die Straße ausweichen müssen, insbesondere wenn beispielsweise Kinderwägen mitgeführt werden.

Die Stadt Oberasbach bittet bei Bedarf ebenfalls darum, Verkehrszeichen und die Straßenbeleuchtung freizuschneiden.

Im Hinblick auf die gültige städtische Reinhaltungsverordnung für öffentliche Verkehrsflächen (Straßenreinigungsverordnung) sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, aus Gehsteig und Bordrinne Laub, Gras und Unkraut zu entfernen. Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte sind bei Bedarf freizumachen, um bei starken Regenfällen unnötige Überschwemmungen zu vermeiden.

Aufgrund der bestehenden Pflichten für die Grundstückseigentümer bittet die Stadt darum, diesen Verpflichtungen selbständig und eigenverantwortlich nachzukommen, um zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten zu vermeiden, insbesondere aber auch im Sinne der Verantwortung für und Rücksichtnahme auf Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.  

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