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Stadtrat beschließt Aussetzung der Betreuungsgebühren

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In der Sitzung des Ferienausschusses, der derzeit den Stadtrat vertritt, wurde am 27. April die vorübergehende Aussetzung des Einzugs der Kinderbetreuungsgebühren aufgrund des corona-bedingten Betretungsverbotes beschlossen.

Liebe Eltern,

bereits seit dem 16. März 2020 wurde durch Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot u. a. für Kindertagesstätten erlassen.

Die weitere Erhebung von Betreuungsgebühren ist daher nicht mehr angemessen und der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2020 beschlossen, die Abbuchung der Kinderbetreuungsgebühren für die städtische Kindertagesstätte Storchennest, den Kinderhort am Asbachgrund, sowie die Mittagsbetreuungen Altenberg und Kreutles bis auf Weiteres auszusetzen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Über die Dauer der Aussetzung und Abgeltung der bereits eingezogenen Gebühren für April 2020 wurde noch keine konkrete Entscheidung getroffen. Eventuell kann nach Ende des Betretungsverbotes auf die Abrechnung des ersten Folgemonats verzichtet werden oder zum Ende der Betreuungszeit eine Rückerstattung erfolgen.

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