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Termin für amtliche Beglaubigungen nötig

    Ein Blatt Papier mit dem Siegel der Stadt Oberasbach

    Ab dem 1. Oktober 2026 beglaubigt die Stadt Oberasbach Schriftstücke und Unterschriften nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Ihren Termin können Sie ab 28. September über den Termin-Kalender auf der Homepage der Stadt buchen. Alternativ können Sie ebenfalls ab 28. September telefonisch einen Termin unter 0911/9691-0 vereinbaren. Wenn Sie mehrere beglaubigte Kopien benötigen, teilen Sie dies bei der Terminvereinbarung mit.
     

    Was können Sie beglaubigen lassen?

    Die Stadt Oberasbach beglaubigt Kopien und Unterschriften unter bestimmten Voraussetzungen.

    Kopien können beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss.

    Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das Dokument bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss oder eine Rechtsvorschrift eine Beglaubigung verlangt. Eine Rechtsvorschrift kann beispielsweise ein Gesetz sein, das festlegt, dass ein Dokument in beglaubigter Form vorgelegt werden muss.

     

    Bei einer Beglaubigung von Kopien vergleicht die Stadt die Kopie mit dem Original. Dabei bestätigt sie lediglich, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie bestätigt damit nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Inhalts des Dokuments. Bei einer Beglaubigung von Unterschriften bestätigt sie, dass Sie die Unterschrift selbst geleistet haben. 

    Wichtig: Die Stadt Oberasbach prüft nicht, ob eine amtliche Beglaubigung für Ihren Zweck ausreicht. Bitte klären Sie vorab mit der zuständigen Stelle, welche Form der Beglaubigung Sie benötigen.

     

    Wenn Sie eine Kopie beglaubigen lassen möchten

    Die Stadt Oberasbach beglaubigt Kopien von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen. Den Beglaubigungsvermerk bringt die Stadt auf der Kopie an. Bitte bringen Sie zum Termin das Originaldokument mit. 

    Die Stadt Oberasbach beglaubigt keine Kopien von:

    • Personenstandsurkunden, zum Beispiel Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
      (Hier hilft Ihnen unser Standesamt weiter. Lebensbescheinigungen beglaubigt unser Rentenamt.)
    • Führungszeugnissen aus dem Bundeszentralregister
    • Abschriften aus dem Liegenschaftskataster
    • Abschriften aus Vereins- und Handelsregistern
    • ausländischen Dokumenten
    • Übersetzungen ausländischer Dokumente

    Für die Beglaubigung müssen Sie immer das Originaldokument vorlegen. Die Beglaubigung kostet 5,00 Euro pro Vermerk bzw. Kopie.

     

    Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen möchten

    Mit einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Stadt Oberasbach, dass Sie die Unterschrift selbst geleistet haben. Sie können Ihre Unterschrift beglaubigen lassen, wenn Sie das Dokument bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen oder eine Rechtsvorschrift die Beglaubigung verlangt. Das Dokument muss in deutscher Sprache vorliegen. 

    Bitte unterschreiben Sie das Dokument erst vor Ort. Sie müssen die Unterschrift in Gegenwart eines Mitarbeiters der Stadt Oberasbach leisten. Deshalb ist eine persönliche Antragstellung erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich. Die Beglaubigung kostet 5 Euro pro Unterschrift.

    Die Stadt Oberasbach beglaubigt keine:

    • Unterschriften ohne zugehörigen Text
    • Unterschriften, für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB erforderlich ist. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständige Stelle, zum Beispiel einen Notar.
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