Verkehrssicherung am Hang Donauschwabenstraße

Der Hang südlich der Donauschwabenstraße und dem Altvatergebirgsweg musste heute aufgrund der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Oberasbach ausgeschnitten werden.
Der vergebene Auftrag musste aufgrund mehrerer Stürme im Frühjahr und der damit verbundenen Auslastung der in Frage kommenden Firmen seinerzeit verschoben werden. Daher wurde bei der unteren Naturschutzbehörde eine sogenannte Legalausnahme gem. §39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe c Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beantragt und behördlich bestätigt, da diese Maßnahmen nicht zu anderer Zeit durchgeführt werden können und im öffentlichen Interesse der Anwohner sind.
Hinweis:
Die Bestätigung entbindet die Stadt Oberasbach jedoch keinesfalls von der Einhaltung der Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG, die dem Schutz besonders geschützter Tierarten wie Vögeln, Fledermäusen, Eidechsen sowie deren Lebensräumen dienen. Sollten sich demnach vorgenannte Tierarten, Höhlungen oder Nester im Gehölz oder Erdlöcher darunter oder in dessen Umfeld befinden, muss der Gehölzschnitt eingestellt und die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Fürth kontaktiert werden.