Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberasbach im Parallelverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/1 „Tagungszentrum an der Bachstraße“; hier: Einstellung des Verfahrens

Der Stadtrat Oberasbach hat am 25. Februar 2019 den Beschluss Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/1 mit der Bezeichnung „Tagungszentrum an der Bachstraße“ gefasst.
Der Geltungsbereich sollte ein Gebiet im Ortsteil Oberasbach, im Bereich zwischen der Bahnlinie „Nürnberg – Schnelldorf“ in der Nähe des Bahnhaltepunktes Oberasbach im Süden, der Bachstraße im Westen, einer Ackerfläche auf dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 182, Gemarkung Oberasbach, im Nordwesten und dem Hans-Reif-Sportzentrum im Osten (Bebauungsplan Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“ in Aufstellung) umfassen.
Ziel der Bauleitplanung war es, ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Hotel und Tagungszentrum“ darzustellen. Dieses Verfahren wird nach dem Beschluss des Stadtrates vom 21. Oktober 2019 eingestellt.
Oberasbach, den 22. Oktober 2019
Stadt Oberasbach
Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin