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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des neu gebauten Fußweges zwischen Asternstraße und Rosenstraße und des verlängerten Straßenteilstückes der Bachstraße sowie des P&R Platzes an der Bachstraße

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in der Sitzung am 11.11.2019 die Widmung nachfolgend aufgeführter Verkehrsflächen beschlossen.

Fußweg zwischen Asternstraße und Rosenstraße

Der neu gebaute Fußweg zwischen der Asternstraße und der Rosenstraße, bestehend aus den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 979/6; 979/8 und 979/1, Gemarkung Oberasbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Der Weg beginnt an der Abzweigung von der Asternstraße gegenüber Fl.Nr. 959, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,067 km an der Abzweigung in die Rosenstraße, südl. Grundstücksgrenze von Fl.Nr.979, Gemarkung Oberasbach.

Bachstraße

Die Verlängerung der Bachstraße (BV Nr. 4) bestehend aus dem Grundstücken Fl.Nrn. 179/3; 614/40; 146/10 und Teilflächen aus Fl.Nrn. 614; 77/37 und 166/15, Gemarkung Oberasbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Das zu widmende Straßenteilstück beginnt an der bestehenden Bachstraße, an der Einmündung „Am Steinbrüchlein“, Fl.Nr. 179/6, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,410 km an der Rudolfstraße bzw. Neusiedlerweg.

P & R Platz an der Bachstraße

Der P&R Platz an der Bachstraße mit den Fl.Nrn. 179/5 und 146/7, Gemarkung Oberasbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG  als beschränkt öffentlicher Parkplatz (bis 3,5 t) gewidmet.

Der Parkplatz beginnt „Am Steinbrüchlein“, Fl.Nrn. 179/6; 146/11, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,036 km an der östlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 179/4, Gemarkung Oberasbach. Der P&R Platz ist beschränkt gewidmet für den Verkehr bis 3,5 t.

Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten Straßen ist die Stadt Oberasbach.

Die Widmung wird am 27.12.2019 wirksam. Die Widmungsunterlagen liegen im Rathaus der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach (Zimmer 207) während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Oberasbach, 27.11.2019

Stadt Oberasbach

i.V.

Norbert Schikora

Zweiter Bürgermeister

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