Vorab-Info zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar

Bundespräsident Steinmeier hat am 27. Dezember 2024 nach der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers den Weg für vorgezogene Neuwahlen freigemacht. Er habe sich dazu entschieden, den 20. Deutschen Bundestag aufzulösen und Neuwahlen für den 23. Februar 2025 anzusetzen. Die Auswirkungen auf Oberasbach lesen Sie im Folgenden.
Mit Erscheinen der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes „Infos für alle“ werden am 31. Januar 2025 die „Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis“ sowie die „Wahlbekanntmachung“ veröffentlicht.
In Oberasbach werden wieder zehn Wahllokale zur persönlichen Stimmabgabe eingerichtet. Ort und Anschrift Ihres Wahlraums finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Bei den letzten Wahlen haben immer mehr Bürger per Briefwahl abgestimmt. Selbstverständlich wird es diese Möglichkeit auch dieses Mal geben. Der dafür zur Verfügung stehende Zeitraum wird aber deutlich kürzer sein als üblich, da u.a. die Parteien ihre Landeslisten erst relativ kurzfristig im Januar aufstellen und die Stimmzettel erst noch gedruckt und verteilt werden müssen.
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen auf vier Wegen beantragt werden:
1. schriftlich,
2. über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung,
3. über den Online-Briefwahlantrag im Bürgerserviceeportal auf www.oberasbach.de ab 27. Januar 2025
4. oder ab 11. Februar 2025 persönlich an der Ausgabestelle im KuBiZ (teilweise ist hier mit längeren Wartezeiten zu rechnen).
Mit dem Postversand der beantragten Wahlunterlagen kann das Wahlamt der Stadt Oberasbach voraussichtlich erst ab dem 11. Februar 2025 beginnen. Dabei sollten Briefwähler auch die Zeit für die Rücksendung der Wahlunterlagen einzukalkulieren, da verspätet eingehende Briefwahlstimmen nicht gezählt werden können. Aus diesen Gründen empfiehlt das Wahlamt der Stadt Oberasbach in diesem Jahr die bevorzugte Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag.
Nach derzeitigem Stand verfügt die Stadt Oberasbach über ausreichend Wahlhelfer. Diese werden voraussichtlich im Januar über ihren zugeteilten Stimmbezirk informiert. Sofern Sie bereit sind, als Wahlhelfer kurzfristige, krankheitsbedingte Ausfälle noch am Wahltag spontan zu ersetzen, melden Sie sich bitte bei Herrn Thorsten Schlichting unter wahlamt@oberasbach.de.
Wir bedanken uns bereits jetzt für den persönlichen Einsatz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, den dieses wichtige Ehrenamt erfordert! Ehrenamtliche Wahlhelfer ermöglichen es uns allen erst, in einer freiheitlichen Demokratie wählen gehen zu können.