Warnung vor Giftködern

Der Stadt Oberasbach wurde gemeldet, dass im Bereich rund um den Asbachgrund zwischen Jahnstraße, St.-Lorenz-Straße und Langenäckerstraße sowie im Grün für alle rund um DJK-Gelände und Regenbogenspielplatz offenbar Giftköder für Katzen sowie Fleischbällchen mit darin versteckten Rasierklingen für Hunde ausgelegt worden sein sollen.
Gestern ist im Bereich der Langenäckerstraße eine verendete Katze aufgefunden worden, deren Tod möglicherweise durch Giftköder verursacht wurde.
Die Polizei ist informiert. Die Stadt steht im Kontakt mit betroffenen Bürgern.
Es wird dringend davor gewarnt, Katzen und Hunde in diesem Bereich unbeaufsichtigt zu lassen.
Auch für Kleinkinder können diese Gegenstände gefährlich sein, daher werden Aufsichtspersonen auch um besondere Vorsicht gebeten.
Das Auslegen von Giftködern ist strafbar. Bestraft wird eine solche Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe, wenn ein Tier zu Schaden kommt oder gar stirbt. Laut Tierschutzgesetz wird jemand, der „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“ oder „einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Wenn durch einen solchen Köder ein Kind zu Schaden kommt, liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Hier beträgt das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Weitere Betroffene können sich gerne direkt bei Thorsten Schlichting im städtischen Ordnungsamt melden:
0911 96 91-1320 oder schlichting@oberasbach.de