Wasserzählerstandsmeldung zum 31. März 2021
Wie bereits die beiden letzten Male findet keine Ablesung der Wasserzähler durch städtische Ableser statt. Darüber hinaus gibt es weitere Neuigkeiten, die zu beachten sind.
Erstmals werden Mitte März grundsätzlich an alle Immobilieneigentümer Ablesekarten mit der Bitte verschickt, den Zählerstand selbst abzulesen und ihn möglichst umgehend zu melden.
Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:
- online unter www.oberasbach.de und dann weiter zum Meldeformular für die Wasserzählermeldung (ab 15. März freigeschaltet)
- mittels QR-Code zum Meldeformular für die Wasserzählermeldung (ab 15. März freigeschaltet)
- oder mit der ausgefüllten Ablesekarte, die Sie entweder am Rathaus in den Briefkasten werfen oder kostenfrei an die Stadt Oberasbach (Rathausplatz 1) zurücksenden können.
Wasserzähler mit aktiviertem Funk müssen nicht gemeldet werden.
Ihre Debitorennummer finden Sie oben rechts auf dem Brief zur Wasserzählerstandsmeldung im grauen Feld und Ihre Wasserzählernummer befindet sich auf der abtrennbaren Postkarte oben in der Mitte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Oberasbach, 1. März 2021
Stadt Oberasbach
Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin


