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Widmung einer Teilfläche im Bereich des Erlebnisweges

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Bauamt

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung einer Teilfläche im Bereich des Erlebnisweges Wallensteins Lager

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2021 die Widmung des Weges mit den Flurnummern 1090, 1093 (Teilfläche), 1092 (Teilfläche) und 1089 (Teilfläche), Gemarkung Oberasbach beschlossen.

Dieser Weg verläuft auf einem Teil des Erlebnisweges Wallensteins Lager.

Der Weg mit den Flurnummern 1090, 1093 (Teilfläche), 1092 (Teilfläche) und 1089 (Teilfläche), Gemarkung Oberasbach beginnt am westlichen Ende der bestehenden Feldstraße (Fl.Nr. 608/15, Gemarkung Oberasbach) und endet nach 0,340 km an der nördlichen Spitze der Fl.Nr. 1092, Gemarkung Oberasbach.

Der Weg hat die Widmungsbeschränkung: Nur für Rad-, und Fußverkehr; landschaftlicher Verkehr frei. Träger der Straßenbaulast für den vorgenannten beschränkt-öffentlichen Weg ist die Stadt Oberasbach.

Die Widmung wird am 28. Juli 2021 wirksam. Die Widmungsunterlagen können im Rathaus Oberasbach eingesehen werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es erforderlich, für die Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren. Hierfür wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter 0911/9691-128 gebeten. Auf die Beachtung des allgemeinen Abstandsgebotes, sowie der Mund-Nasen-Maskenpflicht im gesamten Rathaus, wird hingewiesen.

Oberasbach, den 01.07.2021

Stadt Oberasbach

Birgit Huber
Erste Bürgermeisterin

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