Bebauungspläne (in Kraft)

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und setzt für einen Ausschnitt des Gemeindegebietes detailliert und rechtsverbindlich fest, wie sich die Gemeinde die Entwicklung dieser Fläche vorstellt.

Der Anstoß für die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann auch von extern z.B. von einem Investoren kommen. Der Inhalt des Bebauungsplanes muss jedoch immer mit den Planvorstellungen der Gemeinde übereinstimmen.

Sollte ein Bebauungsplan entwickelt werden, welcher nicht dem Flächennutzungsplan entspricht, ist je nach Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan parallel zu ändern oder im Nachhinein zu berichtigen.

Bauleitpläne online im Geoportal des Landkreises Fürth

Eine Übersicht über die Bebauungspläne können Sie online im Geoportal des Landkreises Fürth aufrufen:

Hier gelangen Sie zur Kartenansicht im Geoportal des Landkreises Fürth.

Wählen Sie rechts "Planen und Bauen" und markieren dann "Bauleitplanung". Darunter finden Sie alle aktuellen und auch untergegangenen Bebauungspläne im Landkreis und können sich auch in der Karte die entsprechenden Bereiche von Oberasbach ansehen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Stand der Online-Bebauungspläne nicht durchgehend aktuell gehalten werden kann. Die Pläne werden jedoch in regelmäßigen Abständen von der Bayerischen Vermessungsverwaltung aktualisiert.

Die Originalpläne können während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Oberasbach eingesehen werden.

Zuletzt inkraftgetretene Bebauungspläne

Rechtliche Hinweise und Nutzungshinweise

Bitte beachten Sie bei der Einsicht von Bebauungsplänen der Gemeinden insbesondere folgende Hinweise:

Die Sammlung der Bebauungspläne ist noch nicht vollständig und wird schrittweise um fehlende Pläne ergänzt. Ältere Bebauungspläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen und Verzerrungen nicht vermeiden. Die Bebauungspläne können deshalb nur eine Erstinformationsein und sind nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen u.ä. geeignet. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben. Teilweise können Sie nur den Planteil des Bebauungsplans abrufen. Der Plan gilt aber nur in Verbindung mit seinen textlichen Festsetzungen und der Begründung.

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte sind die Originalunterlagen der jeweiligen Kommune, da nur diese die gültige Rechtslage wiedergeben. Der Umgang und das Lesen der Bebauungspläne erfordert zum Teil umfangreiches Fachwissen. Neben den Bebauungsplänen können auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie beispielsweise eine Sanierungssatzung, eine Freiflächengestaltungssatzung, eine Erhaltungssatzung, eine Baumschutzverordnung und viele mehr. Darüber hinaus sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, wie z.B. das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen. Einzelne Regelungen und Bereiche eines Bebauungsplans können nachträglich geändert worden sein. Einzelne Regelungen in einem Bebauungsplan können aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten. Die im Internet eingestellten Bebauungspläne können außerdem Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein. Die Sammlung der Bebauungspläne wird in angemessenen Zeitabständen an rechtskräftige Entscheidungen (Bsp. Änderungen, Aufhebungen, Neuaufstellungen) angepasst. Die eingestellten Bebauungspläne sind in jedem Fall nicht tagesaktuell.

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach, Frau B. Seubert, Tel. 0911/9691-146.

 

Einige ältere Bebauungspläne verweisen noch auf eine Gemeindeverordnung für Einfriedungen und die Gestaltung von Vorgärten von 1969. Diese kann hier eingesehen werden.

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