Bebauungspläne (in Kraft)
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und setzt für einen Ausschnitt des Gemeindegebietes detailliert und rechtsverbindlich fest, wie sich die Gemeinde die Entwicklung dieser Fläche vorstellt.
Der Anstoß für die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann auch von extern z.B. von einem Investoren kommen. Der Inhalt des Bebauungsplanes muss jedoch immer mit den Planvorstellungen der Gemeinde übereinstimmen.
Sollte ein Bebauungsplan entwickelt werden, welcher nicht dem Flächennutzungsplan entspricht, ist je nach Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan parallel zu ändern oder im Nachhinein zu berichtigen.
Bauleitpläne online im Geoportal des Landkreises Fürth
Eine Übersicht über die Bebauungspläne können Sie online im Geoportal des Landkreises Fürth aufrufen:
Hier gelangen Sie zur Kartenansicht im Geoportal des Landkreises Fürth.
Wählen Sie rechts "Planen und Bauen" und markieren dann "Bauleitplanung". Darunter finden Sie alle aktuellen und auch untergegangenen Bebauungspläne im Landkreis und können sich auch in der Karte die entsprechenden Bereiche von Oberasbach ansehen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Stand der Online-Bebauungspläne nicht durchgehend aktuell gehalten werden kann. Die Pläne werden jedoch in regelmäßigen Abständen von der Bayerischen Vermessungsverwaltung aktualisiert.
Die Originalpläne können während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Oberasbach eingesehen werden.
Zuletzt inkraftgetretene Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße" ist am 1. Dezember 2021 inkraftgetreten.
- Amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72-1 (Veröffentlichung im Amsblatt am 01.12.2021)
- Bebauungsplan Nr. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße" 2. Änderung Gesamtplan
- Bebauungsplan Nr. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße" 2. Änderung Begründung vom 20.10.2021
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße" 2. Änderung vom 20.08.2021
- Bebauungsplan Nr. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße" 2. Änderung Urplan
- Bebauungsplan Nr. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße" 2. Änderung Urplan Begründung
- Bebauungsplan Nr. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße" 1. Änderung Plan
- Merkblatt Bebauungspläne Kreisbrandinspektion
Der Bebauungsplan Nrn. 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg" wurde am 15. Dezember 2021 aufgehoben.
- Amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplanes Nrn. 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg" (Veröffentlichung im Amsblatt am 15.12.2021)
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nrn. 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg" - Gesamtplan
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nrn. 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg" - Begründung vom 22.11.2021
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nrn. 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg" Umweltbericht vom 22.11.2021
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nrn. 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg" - zusammenfassende Erklärung
Der Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" ist am 15. Dezember 2021 inkraftgetreten.
- Amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 14/1 (Veröffentlichung im Amsblatt am 15.12.2021)
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" Gesamtplan vom 22.11.2021
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" - Textliche Festsetzungen vom 22.11.2021
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" - Begründung Teil A vom 22.11.2021
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" - Begründung Teil B vom 22.11.2021 - Umweltbericht
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" - Schallimmissionsgutachten_Stand 7.10.2016
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" - Schallimmissionsgutachten_Stand 28.02.2019
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" - Merkblatt Kreisbrandinspektion
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld" - Merkblatt MDN-Netz GmbH zu 110 kV-Leitung
- Bebauungsplan Nr. 14/1 "Hölzleshoffeld"- zusammenfassende Erklärung
Der Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" ist am 3. Juni 2022 inkraftgetreten.
- Amtliche Bakanntmachung übder das Inkrafttreten des Bebauungsplanes 19/2 (Veröffentlichung im Amtsblatt am 3. Juni 2022)
- Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" Gesamtplan vom 17.05.2022
- Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" Begründung vom 17.05.2022
- Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" Umweltbericht vom 17.05.2022
- Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 15.10.2020
- Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" Hinweis vom Kreisheimatpfleger zu Wallensteins Lager
- Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" Merkblatt Bebauungspläne Kreisbrandinspektion
- Bebauungsplan Nr. 19/2 "An der Langenäckerstraße" Zusammenfassende Erklärung vom 03.06.2022
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03/1 "Westlich der Sudetenstraße" ist am 5. Mai 2023 in Kraft getreten.
- Amtliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03/1 (Veröffentlichung im Amtsblatt am 5. Mai 2023)
- Bebauungsplan Nr. 03/1 "Westlich der Sudetenstraße" 2. Änderung Gesamtplan
- Bebauungsplan Nr. 03/1 "Westlich der Sudetenstraße" 2. Änderung Begründung vom 23.April 2013
Rechtliche Hinweise und Nutzungshinweise
Bitte beachten Sie bei der Einsicht von Bebauungsplänen der Gemeinden insbesondere folgende Hinweise:
Die Sammlung der Bebauungspläne ist noch nicht vollständig und wird schrittweise um fehlende Pläne ergänzt. Ältere Bebauungspläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen und Verzerrungen nicht vermeiden. Die Bebauungspläne können deshalb nur eine Erstinformationsein und sind nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen u.ä. geeignet. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben. Teilweise können Sie nur den Planteil des Bebauungsplans abrufen. Der Plan gilt aber nur in Verbindung mit seinen textlichen Festsetzungen und der Begründung.
Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte sind die Originalunterlagen der jeweiligen Kommune, da nur diese die gültige Rechtslage wiedergeben. Der Umgang und das Lesen der Bebauungspläne erfordert zum Teil umfangreiches Fachwissen. Neben den Bebauungsplänen können auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie beispielsweise eine Sanierungssatzung, eine Freiflächengestaltungssatzung, eine Erhaltungssatzung, eine Baumschutzverordnung und viele mehr. Darüber hinaus sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, wie z.B. das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie Anleitungen, Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen. Einzelne Regelungen und Bereiche eines Bebauungsplans können nachträglich geändert worden sein. Einzelne Regelungen in einem Bebauungsplan können aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten. Die im Internet eingestellten Bebauungspläne können außerdem Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein. Die Sammlung der Bebauungspläne wird in angemessenen Zeitabständen an rechtskräftige Entscheidungen (Bsp. Änderungen, Aufhebungen, Neuaufstellungen) angepasst. Die eingestellten Bebauungspläne sind in jedem Fall nicht tagesaktuell.
Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach, Frau B. Seubert, Tel. 0911/9691-146.
Einige ältere Bebauungspläne verweisen noch auf eine Gemeindeverordnung für Einfriedungen und die Gestaltung von Vorgärten von 1969. Diese kann hier eingesehen werden.
Ansprechpartner
Herr S. Joffroy
- Bauleitplanung Stadt Oberasbach
- 0911 9691-1423
- 0911 9691-1990
- Website besuchen
- E-Mail senden
Frau B. Seubert
- Bauverwaltung Stadt Oberasbach
- 0911 9691-1414
- 0911 9691-1990
- Website besuchen
- E-Mail senden