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Zum Schutz der Umwelt: Mobile Sondermüllsammlung

Rathausplatz Oberasbach
  • Nichtstädtische Veranstaltungen
Container mit der Aufschrift Schadstoffannahme. Davor und darin verschiedene Gefäße.
(c) Landkreis Fürth

Abfälle, die gesundheits- und umweltgefährdend sind, können bei der mobilen Sondermüllsammlung abgegeben werden. Angenommen werden ausschließlich Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind. Von der Annahme ausgeschlossen sind gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe, aus der Industrie sowie aus der Landwirtschaft. Diese Sonderabfälle sind ausschließlich über Fachfirmen/Rückgabe beim Hersteller zu entsorgen.

Was zählt zum haushaltsüblichen Sondermüll und wird daher angenommen?

Beispielsweise sind das
• Putz-, Wasch- und Desinfektionsmittel
• Pflanzenschutz- und Düngemittel aus der Gartennutzung
• Schädlingsbekämpfungsmittel aus der Gartennutzung
• Holzschutzmittel, -beizen, -lacke
• Frostschutzmittel
• Kleinmengen Treibstoffe
• Chemikalien aus dem Hobbybereich
• Nagellackentferner, Lösemittel, Aceton
• Dichtungsmassen
• Klebe-, Imprägnierungs-, Behandlungs- und Pflegemittel für Metall, Holz, Leder etc.
• Lacke und Farben (mit Ausnahme von wasserlöslichen Farben)
• Feuerlöscher

Die Abfälle sind in geschlossenen Behältnissen (möglichst in Originalverpackung) abzugeben. Bitte beachten Sie: Sondermüll darf nur direkt dem Fachpersonal übergeben werden.

Was ist kein Sondermüll und wird daher nicht angenommen?

Altmedikamente
Diese sind über den Restmüll zu entsorgen, da keine Schadstoffe enthalten sind. Am besten geben Sie diese Abfälle zuunterst in die Mülltonne (in einem Müllbeutel vermischt mit sonstigem Restmüll).

Dispersionsfarben, wasserlösliche Acrylfarben
Die Farben enthalten als Lösemittel lediglich Wasser. Im eingetrockneten Zustand dürfen sie daher über den Restmüll (in einem dichten Behältnis) entsorgt werden. Dispersionsfarbreste (flüssig und fest) werden auch bei den Wertstoffhöfen gegen Gebühr angenommen.

Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren/-lampen und Energiesparlampen
Diese können beim Händler oder bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden (gebührenfrei).

Altöl/Motorenöl
Händler sind verpflichtet, das Altöl zurückzunehmen und zu entsorgen. Kleinmengen (bis maximal fünf Liter) werden gegen Gebühr beim Wertstoffhof angenommen.

Pflanzenfette und -öle
Diese können kostenlos beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Der Rathausplatz wird für diese Aktion teilweise gesperrt.

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