Ab 1. September: Nutzungsgebühren für die Stadtbücherei

Für den Besitz des Büchereiausweises fallen zunächst keine Gebühren an. Er behält weiterhin Gültigkeit; sobald ab September etwas – auch online - ausgeliehen wird, muss die Gebühr in der Bibliothek entrichtet werden.
Erwachsene zahlen 12,00 Euro pro Jahr. Für Studierende, Auszubildende, sowie Empfänger von Bürger- oder Wohngeld bzw. Grundsicherung gilt ein ermäßigter Satz von 8,00 Euro. Personen im Grundschulalter bis 18 Jahre leihen weiterhin kostenfrei aus. Sofern Eltern ausschließlich Kinderbücher ausleihen, ist dies ebenfalls kostenlos möglich. Wie in Oberasbach verlangen die meisten Bibliotheken im Landkreis Fürth ein kleines Entgelt.
Leseförderung als Bildungsauftrag
„Wir haben uns in unserem Bibliothekskonzept besonders dem Thema Leseförderung verpflichtet“, betont Bibliotheksleitung Edith Backer. „Wir arbeiten intensiv mit den örtlichen Schulen und Kindergärten zusammen. Genau diese Zielgruppe liegt uns besonders am Herzen, und wir wollen im Sinne der Chancengleichheit allen Kindern einen niedrigschwelligen Zugang zur Welt der Bücher und des Lesens ermöglichen.
Jahresgebühr für attraktives Medienangebot
Mit den Gebühren unterstützen die Benutzer ihre Bücherei, unter anderem kann damit der Buchbestand aktuell und attraktiv gehalten werden; gleichzeitig wird die Kommune darin unterstützt, diese freiwillige Leistung aufrechtzuerhalten.
„12 Euro im Jahr, dafür kann man sich heutzutage im Buchhandel nicht einmal mehr ein Taschenbuch kaufen“, relativiert die Büchereileiterin. Im Gegenzug erhalten die Nutzer der Bücherei ein äußerst vielfältiges Angebot: Romane, Krimis, Sachbücher, 30 Zeitschriften-Abos, die Tageszeitung, Hörbücher und Filme. Wer einen gültigen Büchereiausweis besitzt, kann ebenso rund um die Uhr das Angebot der E-Ausleihe Franken. Für das junge Publikum gibt es zusätzlich eine große Auswahl an Kinder- und Jugendbüchern, Mangas und Comics sowie einen BookTok-Tisch. Tiptoi-Bücher und Tonies stehen für die ganz Kleinen bereit.
Was ist zu tun?
Die Bücherei-Besucherinnen und Besucher müssen nichts veranlassen. Der bestehende Bibliotheksausweis behält weiterhin Gültigkeit. Sobald ab September ein Buch oder anderes Medium vor Ort oder online ausgeliehen wird, fallen Gebühren an, die im Rathaus zu entrichten sind.
Anpassung der Bearbeitungsgebühren
Für zu spät abgegebene Leihsachen fallen weiterhin Säumnisgebühren in Höhe von 50 Cent pro angefangene Woche pro Leihsache an. Die weiteren Bearbeitungsgebühren staffeln sich wie folgt:
- Reservierung (und wie bisher Vorbestellung) von Medien: 50 ct. pro Leihsache
- Erstellen eines Ersatzausweises: 3,-
- Leichtere Beschädigungen der Medien: 3,- pro Leihsache
- Bearbeitungsgebühren für die Einarbeitung von Buchersatz (z.B. bei Verlust oder schwererer Beschädigung): 5,-
- Rechercheaufwand bei Nichtmeldung des neuen Wohnsitzes: 5,-
- Portogebühren bei Mahnungen
Darüber hinaus gelten zwei Ausleihfristen: drei Wochen für Bücher und eine Woche für alle anderen Medien. In der Regel sind bis zu zwei Verlängerungen möglich – sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die jeweils neuesten Zeitschriften sind von Verlängerung ausgeschlossen.
Kleinere Veränderungen gibt es bei der Ausleihmenge:
- Für Bücher gibt es keine Begrenzung. Die Anzahl liegt im Ermessen der Bibliotheksmitarbeiterinnen (z.B. bei neuen Romanen, Reiseführern oder Ausleihen über 20 Titel).
- Neue Zeitschriften: zwei Exemplare für eine Woche
- Tonies/Konsolenspiele: je ein Exemplar
- DVDs/CDs: je drei Exemplare
Die Anmeldung in der Bücherei kann online (Formular am Ende dieser Seite) oder vor Ort erfolgen. Nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erhält man den Büchereiausweis. Für interessierte Kinder steht ebenfalls vor Ort ein Anmeldeformular zur Verfügung, da hier die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig ist.