Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. April 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie trat am 27. April der Ferienausschuss des Stadtrates zur letzten Sitzung in dieser Amtsperiode zusammen.
Die Erste Bürgermeisterin Birgit Huber informierte die Stadträte über die aktuelle Corona-Lage in der Stadt Oberasbach und im Landkreis Fürth. Diese Informationen sind auch auf unserer Homepage unter der Rubrik "Corona kompakt" immer aktuell zusammengefasst.
Neben Tagesordnungspunkten, die Rechnungsprüfungs- und Haushaltsthemen umfassten, wurden u.a. Beschlüsse zu folgenden Themen gefasst.
Aussetzung der Betreuungsbeiträge in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
Aufgrund des aktuellen Betretungsverbotes für Kindertagesstätten in Folge der Corona-Pandemie erscheint die weitere Erhebung von Betreuungsgebühren nicht angemessen. Somit erging der Beschluss, die Abbuchung der Kinderbetreuungsgebühren für die städtische Kindertagesstätte Storchennest, den Kinderhort am Asbachgrund, sowie die Mittagsbetreuungen Altenberg und Kreutles bis auf weiteres auszusetzen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Über die Dauer der Aussetzung und Abgeltung der bereits eingezogenen Gebühren für April 2020 wurde noch keine konkrete Entscheidung getroffen. Eventuell kann nach Ende des Betretungsverbotes auf die Abrechnung des ersten Folgemonats verzichtet werden oder zum Ende der Betreuungszeit eine Rückerstattung erfolgen. In die weitere Entscheidungsfindung wird die grundsätzliche Bereitschaft des Freistaates Bayern, die kommunalen KInderbetreuungsgebühren für bis zu drei Monate zu übernehmen, einfließen. Die weitere Vorgehensweise kann aber erst festgelegt werden, wenn die genauen Rahmenbedingungen vom Freistaat vorgegeben werden.
Schließung des Gartenabfallsammelplatzes
Der Stadtrat beschließt aufgrund von Unwirtschaftlichkeit die Schließung des Gartenabfallsammelplatzes ab dem Jahr 2021. Die freiwerdende Fläche wird künftig für den Friedhof als Werkhof und Lagerplatz sowie als Anfahrt mit schweren Fahrzeugen genutzt. Die Schließung des Gartenabfallsammelplatzes wird veröffentlicht und vorsorglich ein Hinweis am Gartenabfallsammelplatz bekannt gemacht, dass die kostenfreien Abgabe an den Wertstoffhöfen in Zirndorf-Leichendorf und Langenzenn-Horbach möglich ist.
Dazu ist anzumerken, dass es sich bei der Bereitstellung dieser Dienstleistung um ein freiwilliges und zusätzliches Angebot der Stadt Oberasbach zu den Entsorgungsmöglichkeiten des Landkreises an den Wertstoffhöfen handelte. Die Nutzung erfolgte pro Öffnungstag in der Regel durch ca. zehn Anlieferer. Die Bereitstellung dieser Kapazitäten ist eine Aufgabe, die durch den Landkreis zu erbringen ist.
Darüber hinaus teilt die Stadt Oberasbach mit, dass die Corona-bedingte Schließung im April 2020 bis auf weiteres wieder aufgehoben ist und der Gartenabfallplatz turnusgemäß am 2. Mai wieder unter Einhaltung der Schutz- und Abstandsregelungen geöffnet ist. Die weiteren Öffnungstage im Jahr 2020 entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

