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Bebauungsplan "Hölzleshoffeld" beschlossen

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Am 29. November fand eine Sondersitzung des Stadtrates statt, in der die Mitglieder ausschließlich die Bauleitplanung 14/1 „Hölzleshoffeld“ beraten und schließlich den Satzungsbeschluss gefasst haben.

2014 wurde das Bauleitverfahren für das Gebiet des sogenannten Hölzleshoffeldes in Unterasbach, also das Gebiet zwischen Oberer Locher Weg und Platanenweg, eingeleitet. Bis dahin bestand nur für den nördlichen Teil ein Bebauungsplan (Bebauungsplan Nrn. 66/6 und 67/1 „Birkenstraße, Platanenweg, Ahornweg“). Das Ziel des Verfahrens war es, erstmals für ein bestehendes Wohngebiet im Nachhinein verbindliches Baurecht zu schaffen, um einerseits den gewachsenen Charakter dieses Siedlungsgebietes zu erhalten und andererseits eine angemessene Nachverdichtung zu ermöglichen und gleichzeitig massive Eingriffe in die Gesamtstruktur zu vermeiden.

Auf Basis des vorangegangenen Quartierskonzeptes wurde ein Vorentwurf gefertigt. Dieser stieß bei den Anwohnern auf große Kritik, ebenso wie der daraus entwickelte erste Entwurf des Bebauungsplanes. Um die Anwohner besser zu beteiligen, wurden daher 2017 Bürgerworkshops durchgeführt, in denen für alle Anlieger die Möglichkeit bestand, ihre Ideen, Anforderungen und Bedenken vorzubringen.

Aus den dort geschlossenen Kompromissen wurde von dem Planungsbüro Vogelsang in Nürnberg der zweite Entwurf für den Bebauungsplan erstellt und das Bauleitverfahren weiter durchgeführt.

Nun fand in der Sitzung des Stadtrates am 29. November 2021 die abschließende Würdigung der vorgebrachten Einwendungen der Öffentlichkeit und der fachlichen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplans 14/1 „Hölzleshoffeld“ statt.

Diese Eingaben wurden im Stadtrat beraten und einzeln darüber abgestimmt.

Wesentliche Anliegen waren u.a. Themen wie Regelungen für Dachgauben, Dachbegrünungen und Dachneigungen, Gebäudemaße, Möglichkeiten der Bebauung in zweiter Reihe, die Errichtung von Stellplätzen und Carports sowie die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf den Gebäudedächern u.v.m.

„Sicherlich kann man es bei einem derart umfangreichen Verfahren nicht allen Beteiligten recht machen, dazu sind die einzelnen Interessen teilweise zu kontrovers“, so Erste Bürgermeisterin Birgit Huber, „aber ich denke, dass es uns gelungen ist, einen angemessenen Interessenausgleich zu erreichen und einen Bebauungsplan festzusetzen, der den Charakter des Wohngebiets Hölzleshoffeld erhält, und dennoch zukunftsfähig ist.“

Der Stadtrat hat im Rahmen dieser Sitzung nach den Würdigungen der Einwendungen zunächst den bestehenden Bebauungsplan Nrn. 66/6 und 67/1 „Birkenstraße, Platanenweg, Ahornweg“ aufgehoben und anschließend die Satzung über den Bebauuungsplan Nr. 14/1 „Hölzleshoffeld“ mit großer Mehrheit beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Dafür ist derzeit der 15. Dezember 2021 vorgesehen. Damit wird ein nun sieben Jahre währendes Verfahren zu einem guten Abschluss gebracht. Die genauen Regelungen für diesen Bebauungsplan können Sie dann nach Inkrafttreten hier unserer Homepage entnehmen.

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