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Schöffenwahl 2023 – Der Rechtsstaat braucht dich!

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Bürgerengagement
Eingangstür zu einem Amtsgericht
Das Schöffenamt ist gelebte Bürgerbeteiligung und stärkt die Demokratie und den Rechtsstaat.

Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich bis 17. März 2023 für das Schöffenamt.

Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Du bist ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilst du gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheidest du mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und deinen Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Du kannst daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht du hast. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne dein Engagement geht es nicht.

Ist dein Interesse geweckt?

Text: Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

Mehr Informationen zum Schöffenamt gibt's unter www.schoeffenwahl2023.de. Hier geht's zu den Bewerbungsunterlagen. Sende diese Unterlagen bis spätestens 17. März 2023 an die Stadt Oberasbach, Ordnungsamt, Frau Angela Weisel. Gerne steht sie auch für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung (Tel. 0911 9691-1310 oder E-Mail weisel@oberasbach.de), siehe auch Bekanntmachung der Stadt Oberasbach zur Schöffenwahl 2023.

Weitere Informationen

Auszug Schöffenbekanntmachung

Merkblatt für Schöffen (Bayern)

Auch der Landkreis Fürth sucht Jugendschöffen

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