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Hinweise für Hundebesitzer

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Ein Rehkitz saugt an einer Ricke.

Am 28. November fand im Sitzungssaal ein Dialog zwischen Landwirten, Jagdpächtern und Hundebesitzern statt, um für gegenseitiges Verständnis für den Umgang mit Hunden in der freien Natur zu werben (siehe „Infos für alle“, Ausgabe 24/2023). Dazu gibt es jetzt im Frühling weitere Hinweise.

Die Stadt Oberasbach möchte Hundebesitzer darauf hinweisen, dass mit dem 1. März die Setz- und Brutzeit für Vögel und Wildtiere begonnen hat (bis 15. Juli). Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz unterliegen Wildtiere während dieser Zeit einem besonderen Schutz und dürfen nicht gestört oder aufgeschreckt werden (insbesondere auch von Hunden). Hundebesitzer werden also gebeten, ihre Tiere in freier Natur nicht frei laufen zu lassen. Über die Folgen von Bisswunden durch freilaufende Hunde an Wildtieren gehen wir in einer unserer nächsten Ausgaben genauer ein.

Gleichzeitig hat auch die Nutzzeit landwirtschaftlicher Flächen begonnen, während dessen es Hunden und ihren Besitzern nicht erlaubt ist, sich außerhalb von Wegen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu begeben (z.B. Wiesen und Äcker). Somit ist auch der freie Lauf von Hunden über diese Flächen untersagt.

Darüber hinaus hat der Jagdpächter die Stadt Oberasbach informiert, dass im Landkreis Wildschweine aufgefunden wurden, die mit der Aujeszkyschen Krankheit infiziert waren. Eine Infektion mit diesem Herpes Virus ist für Menschen ungefährlich, kann jedoch für Hunde und Katzen lebensbedrohlich sein. Die Übertragung erfolgt über die Aufnahme von Körpersekreten des Wildschweines (z.B. Kot, Speichel oder Blut). Da sich Wildschweine innerhalb einer Nacht bis zu 30 km im Umkreis bewegen, können Infektionsmöglichkeiten für Oberasbach nicht ausgeschlossen werden. Symptome bei den Tieren sind Aggressivität und Juckreiz im Kopfbereich.

Mehr zum Thema Hund und Natur:

Gibt es eine Hundewiese in Oberasbach?vom 19.12.2023

Bitte Hunde in der Natur anleinen! vom 02.04.2024

Bitte um Rücksicht auf landwirtschaftlichen Flächen vom 25.06.2024

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