Sprungziele

Nachrichten

Umstellung auf LED-Leuchten spart über 60% Energie

  • Bauamt
(c) Stadt Oberasbach

Die Stadt Oberasbach unternimmt einen weiteren Schritt zur Energieeinsparung. Im Frühling 2020 soll ein Teil der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Unterasbach und im östlichen Teil der Petershöhe auf LED-Leuchten umgestellt werden.

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Bauamt
grün-schwarzes Logo der Stadt Oberasbach "Oberasbach verbindet"
(c) Stadt Oberasbach

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des neu gebauten Fußweges zwischen Asternstraße und Rosenstraße und des verlängerten Straßenteilstückes der Bachstraße sowie des P&R Platzes an der Bachstraße

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/1 „Tagungszentrum an der Bachstraße“; hier: Einstellung des Verfahrens

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Bauamt
Visualisierzung des Tagungszentrums an der Bachstraße
Grafik: (c) Retmann Projekt GmbH

Der Stadtrat Oberasbach hat am 25. Februar 2019 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/1 mit der Bezeichnung „Tagungszentrum an der Bachstraße“ gefasst. Der Geltungsbereich sollte ein Gebiet im Ortsteil Oberasbach, im Bereich zwischen der Bahnlinie…

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberasbach im Parallelverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/1 „Tagungszentrum an der Bachstraße“; hier: Einstellung des Verfahrens

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Bauamt
Visualisierzung des Tagungszentrums an der Bachstraße
Grafik: (c) Retmann Projekt GmbH

Der Stadtrat Oberasbach hat am 25. Februar 2019 den Beschluss Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/1 mit der Bezeichnung „Tagungszentrum an der Bachstraße“ gefasst. Der Geltungsbereich sollte ein Gebiet im Ortsteil…

Filter

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.