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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Januar 2024

  • Stadtrat

Wann hat man das letzte Mal einen solchen Zuschauerandrang im Sitzungssaal zu einer Zusammenkunft des Stadtrates erlebt? Mit rund 35 Gästen im Plenum -im Wesentlichen Mitglieder eines großen Sportvereins- waren die Sitzplatzkapazitäten deutlich überschritten. Obwohl noch zusätzliche Stühle beschafft wurden, fand nicht jeder einen Sitzplatz. Grund dafür war die Einbringung des Haushalts im Allgemeinen und mögliche Auswirkungen auf die Sportförderung im Besonderen.

Im Mittelpunkt standen in dieser Sitzung die Einbringung des Haushalts und die mit der schwierigen Haushaltslage verbundenen potenziellen Leistungskürzungen.

Einbringung des Haushalts

Aus den Medien ist hinlänglich bekannt, dass die Haushaltslage im Bund mehr als schwierig ist und auf allen Ebenen intensiv nach Einsparmöglichkeiten gesucht wird. Nicht anders sieht es nach vielen guten Jahren auch in Oberasbach aus. War Oberasbach Ende 2021 noch schuldenfrei, hat sich diese Situation durch Verminderungen in der Einnahmesituation und Steigerungen bei den Ausgaben (zahlungswirksame Investitionen z.B. in die Dreifachsporthalle, technische Infrastruktur aber auch laufende Kosten wie Energie- oder Lohnkosten) deutlich geändert.

Investitionen sind aktuell über Kredite in Höhe von rund 13 Mio. EUR finanziert und bereits jetzt ist abzusehen, dass die Liquiditätsreserve darüber hinaus bis 2027 mit weiteren rund 18 Mio. EUR im Minus sein wird. Dieser Fehlbetrag wird nur mit einer weiteren Schuldenaufnahme zu decken sein. Wichtig ist dabei, dass lediglich Investitionen über Kredite finanziert werden dürfen, laufende Kosten müssen hingegen aus den kontinuierlichen Einnahmen finanziert werden. Um also einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verabschieden ist die Stadt Oberasbach gezwungen, die Einnahmen- und die Ausgabenpositionen kritisch auf den Prüfstand zu stellen.

So ist es der Kämmerei nach intensiven Gesprächen mit allen Abteilungen gelungen, zunächst einen rechtskonformen Haushalt vorzulegen. Insbesondere durch die Verschiebung von Baumaßnahmen sowohl im investiven und im konsumtiven Bereich konnte das Defizit in der Ergebnisrechnung um knapp 1,7 Mio. EUR und bei den Investitionen um rund 2,4 Mio. EUR reduziert werden.

Sollte der Kreistag jedoch -wie gerade diskutiert- die von den Kommunen an den Landkreis zur Deckung seiner Ausgaben zu zahlende Kreisumlage um 5%-Punkte erhöhen, bedeutet das Mehraufwendungen für die Stadt Oberasbach von rund 1,1 Mio. EUR. Trotz der um gut 320.000 EUR erhöhten Schlüsselzuweisungen des Freistaates an die Stadt würde das immer noch eine Mehrbelastung von rund 800.000 EUR bedeuten.

Damit wäre der vorgelegte Haushalt nicht mehr genehmigungsfähig und weitere Einschnitte müssten vom Stadtrat beschlossen werden. Damit wird ganz deutlich, dass umfangreiche, auch schmerzliche Sparmaßnahmen beraten und in vielen Bereiche Abstriche gemacht werden müssen.

Da der neue Haushalt 2024 vom Stadtrat noch nicht beschlossen und von den Aufsichtsbehörden (Landratsamt) genehmigt ist, befindet sich die Stadt Oberasbach derzeit in einer sogenannten „Zeit der vorläufigen Haushaltsführung“. Das gab es auch bereits in den Vorjahren. In diesem Jahr hat das allerdings konkret zur Folge, dass bis auf weiteres keine Ausgaben getätigt werden dürfen, für die derzeit noch keine Haushaltsmittel vorhanden sind und die über Pflichtaufgaben der Stadt hinausgehen. Der Grund für die zu den Vorjahren abweichenden Lage ist, dass in diesem Jahr die Gesamtdeckung voraussichtlich nicht gesichert ist und damit möglicherweise Ausgaben nicht rückwirkend zum Beginn des Haushaltsjahres mit einem entsprechenden Haushaltsansatz abgesichert werden können.

Betreuungsgebühren in den städtischen Kindertagesstätten

Vor diesem Hintergrund sind auch die Beratungen über die Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten der Stadt Oberasbach zu sehen. Diese wurden in den letzten Jahren trotz allgemeiner Kostensteigerungen bewusst stabil gehalten, um Familien nicht zusätzlich zu belasten. Bislang liegen die Betreuungsgebühren in den städtischen Einrichtungen deutlich unterhalb der Einrichtungen anderer Träger. Auch die Gebühren für die Bereitstellung des Mittagsessens decken die Kosten nicht mehr.

Deshalb beschloss der Stadtrat schweren Herzens eine moderate Anhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen mit Wirkung vom 1. September 2024. Der Beitrag zur Mittagsverpflegung wurde auf pauschal 75,00 EUR angehoben, obwohl auch dadurch noch keine Kostendeckung erreicht wird. Die Veröffentlichung der einzelnen Sätze erfolgt im Amtsblatt in der Märzausgabe „Infos für alle“.

Es war den Mitgliedern des Stadtrates jedoch sehr wichtig, dass die Geschwisterregelung, d.h. die 50% Ermäßigung für ebenfalls in der Einrichtung betreute Geschwisterkinder, zur Entlastung der Familien beibehalten wird. Diese Regelung existiert nach Kenntnis der Stadtverwaltung in Oberasbach nur in den städtischen Einrichtungen.

Vereinsförderrichtlinie und Kostenübernahme für die Nutzung der Landkreissporthallen

a.) Förderrichtlinien für Vereine

Die „Richtlinien der Stadt Oberasbach über die Gewährung freiwilliger Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen“ wurden ursprünglich 1970 im Gemeinderat beschlossen. Seitdem wurden sie immer wieder als Verwaltungsvorschrift ergänzt, aber nicht grundlegend erneuert. Bei genauerer Betrachtung stellte sich nun heraus, dass sie zahlreiche unklare und teilweise nicht mehr zutreffende Regelungen enthält, die durch eine reine Überarbeitung nicht mehr geheilt werden können.

Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat die Verwaltung bzw. die Projektgruppe Sportförderung damit zu beauftragen, neue Richtlinien zu erarbeiten und dem Stadtrat zeitgerecht zur Entscheidung vorzulegen, damit die neuen Richtlinien zum 1. Januar 2025 wirksam werden können. Eine vorzeitige Aufhebung der Richtlinien hat der Stadtrat im Hinblick auf die Planungssicherheit der Vereine für nicht sinnvoll erachtet.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Richtlinien in der „Zeit der vorläufigen Haushaltsführung“ bereits von Gesetzes wegen nicht angewendet werden dürfen.

b.) Übernahme der Kosten für die Nutzung landkreiseigener Sporteinrichtungen durch Oberasbacher Vereine außerhalb der vertraglichen Regelungen von 2007

Oberasbacher Vereine nutzen zur Ausübung ihres Sports nicht nur städtische Sporthallen (kostenfrei), sondern auch landkreiseigene Hallen wie die Sporthalle des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums oder der Realschule Zirndorf. Dafür berechnet der Landkreis Nutzungsgebühren, die grundsätzlich von den Nutzern, also den Vereinen zu tragen sind. 1990 hatte der Landkreis Zuschüsse an Vereine gestrichen und wollte Hallennutzungsgebühren in Höhe von rund 34.000 DM (heute rund 17.000 EUR) pro Jahr an die Vereine berechnen. Die Gemeinde Oberasbach hatte sich bereit erklärt, diese Kosten für die Vereine als freiwillige Leistung zu übernehmen. Diese Praxis wurde seither beibehalten.

2007 haben Stadt und Landkreis eine Vereinbarung geschlossen. Diese ermöglicht die Nutzung der Vierfachsporthalle am DBG durch Oberasbacher Vereine während der Woche gegen eine jährliche Pauschale von aktuell rund 87.000 EUR. Diese Kosten trägt die Stadt für die Vereine. Darüber hinaus zahlt die Stadt rund 70.000 EUR jährlich für die Nutzung der DBG-Halle durch Oberasbacher Vereine als freiwillige Leistung außerhalb der in der o.g. Vereinbarung festgelegten Zeiten (z.B. an Wochenenden) und die Sporthalle der Realschule Zirndorf sowie die Kosten für Sonderreinigungen nach Benutzung durch Oberasbacher Vereine. Die Kosten belaufen sich inzwischen auf etwa 160.000 EUR. Mit einer geplanten Erhöhung der Gebühren durch den Landkreis sind weitere rund 20.000 EUR im Jahr 2024 zu erwarten.

Aufgrund der derzeitigen „Zeit der vorläufigen Haushaltsführung“ ist eine Übernahme freiwilliger Leistungen rechtswidrig. Somit hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Oberasbach für 2024 in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung keine Kosten für die Nutzung der landkreiseigenen Sporteinrichtungen außerhalb der im Vertrag vom 22. Februar 2007 festgelegten Nutzung übernimmt. Vorbehaltlich der im Haushalt 2024 hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann eine vollständige nachträgliche Erstattung an Oberasbacher Vereine getätigt werden. Hierzu wird die PG Sportförderung einen Vorschlag für die Abwicklung, den Grad der Kostenübernahme und die Höhe der dafür einzustellenden Haushaltsmittel erarbeiten und im Rahmen der Haushaltsberatungen vorstellen.

Geschlossenes Schulhauskonzept für die Grundschule Altenberg

Die Grundschule Altenberg hat bereits vor längerer Zeit beantragt, die Zugangssituation zum Schulgebäude zu ändern. Ziel soll sein, den Zugang zu beschränken und effektive Zugangskontrollen zu haben. Dazu gehören Lösungen zur Fernöffnung der Eingangstüren und eine Kameraüberwachung, um potenzielle Besucher vor dem Einlass zu identifizieren.

Darüber hinaus ist es aber auch erforderlich, den Brandschutz und die Sanitäranlagen zu überprüfen und zu ertüchtigen. Ferner ist auch der Umbau der Mittagsbetreuung zu einem offenen Ganztag und ein umfassendes geschlossenes Ganztageskonzept zu beplanen.

Deshalb hat der Stadtrat nun beschlossen, die Verwaltung 2024 mit der Gesamtplanung für den Gebäudekomplex der Grundschule Altenberg mit den o.g. Teilbereichen zu beauftragen.

Zugleich soll vorrangig geprüft werden, ob vorab mit einfachen technischen Mitteln eine Zugangskontrolle zum Grundschulgebäude umgesetzt werden kann.

Ende der Sitzung

Nachdem es keine weiteren Anfragen der Mitglieder des Stadtrates gegeben hatte, verwies Bürgermeisterin Birgit Huber noch auf die am 22. Februar in der Aula der Grundschule Altenberg stattfindenden Bürgerversammlung und sprach eine herzliche Einladung dazu aus, bevor sie gegen 21.35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung schloss.

Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates

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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24.April 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. März 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. Februar 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. Januar 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 12. Dezember 2022

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 21. November 2022

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Oktober 2022

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. September 2022

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. Juli 2022

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. Juni 2022

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