Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juli 2024

Aufgrund der Altenberger Kirchweih fand die 58. Sitzung des Stadtrates an einem Mittwoch statt. Zwei Anfragen in der vorhergehenden Bürgerfragestunde bezogen sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes „Linder Siedlung Nord“. Diese Anfragen flossen später in die Beratungen ein.
Gedenken an Sigrun Hübner-Möbus
Bürgermeisterin Birgit Huber erinnerte vor Beginn der Sitzung an die am 10. Juli im Alter von 68 Jahren verstorbene Sigrun Hübner-Möbus, die zwischen 1996 und 2020 über 24 Jahre Mitglied des Oberasbacher Stadtrates war. Birgit Huber würdigte ihren unermüdlichen Einsatz für die Stadt und ihre Menschen. Besonders hob sie ihren Einsatz für die Umgestaltung der Spielplätze hervor. Frau Hübner-Möbus hat in ihren Funktionen zahlreiche Kindergeneration geprägt und das Stadtbild zum Guten beeinflusst (der Nachruf folgt in Absprache mit der Familie zu einem späteren Zeitpunkt).
Vorstellung der Bürgerenergiegenossenschaft EWERG e.G.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde in der Verwaltung nach Alternativen zur Realisierung der PV-Anlage auf der Dreifeldsporthalle gesucht. Andreas Roth von der EWERG e.G. stellte dem Stadtrat die Bürgerenergiegenossenschaft vor. Gegründet 2012 mit dem Ziel klimafreundliche Energie dort zu erzeugen, wo sie gebraucht wird und gleichzeitig die Bürger an der Energieerzeugung zu beteiligen, betreibt die EWERG inzwischen 15 Anlagen in der Metropolregion Nürnberg. Dabei handelt es sich um sieben Bürgersolaranlagen, einen Bürgersolarpark und sieben Bürgerwindenergieanlagen im Investitionswert von 3,8 Mio. EUR. Finanziert werden die Anlagen über die Ausgabe von inzwischen 2,1 Mio. Genossenschaftsanteilen. Jeder Bürger kann Genossenschaftsanteile zeichnen, erwirbt damit ein Mitbestimmungsrecht und profitiert vom Erfolg. Die ausgezahlten Dividenden konnten zwischen 2013 und 2023 von 2,5 auf 9% p.a. gesteigert werden.
Dieses Modell könnte auch für Oberasbacher Bürger interessant sein und soll auf die PV-Anlage auf der Dreifeldsporthalle angewendet werden. Für die Stadt ist der Ansatz u.a. aufgrund von Risikostreuung, Aufwandsminimierung, Strompreisgarantie auf 20 Jahre zu reduziertem Preis und maximaler Ausnutzung für Wasser und Heizung interessant. Daher wird es weiter verfolgt.
Bebauungsplan Nr. 22/1 Linder Siedlung
Der Stadtrat hat die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger nach der öffentlichen Auslegung gewürdigt.
Der Bebauungsplan soll aufgestellt werden, um eine umgebungsangepasste und umweltverträgliche Nachverdichtung in diesem Quartier sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wurden von Bürgern vorgebrachte Einwendungen zur vorgesehenen Geschosshöhe der neu zu errichtenden Gebäude in einem Teil des Geltungsbereichs gewürdigt. Der Bebauungsplan sieht Gebäude mit bis zu drei Vollgeschossen (mit einem eingerückten 3. Geschoss) vor. Dem konnte der Stadtrat nicht ohne weitergehende Prüfung zustimmen. Die Verwaltung wurde vielmehr mit der Prüfung beauftragt, ob eine Begrenzung auf nur zwei Geschosse rechtlich möglich ist. Darüber wird demnächst im Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss erneut beraten.
Energienutzungsplan
Laut Stadtratsbeschluss vom 24. Januar 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Energienutzungsplan für die Stadt Oberasbach entwickeln zu lassen, der als Planungsinstrument für künftige energiepolitische Entscheidungen dient.
Im vergangenen Jahr wurde die Idee verfolgt, den Energienutzungsplan gemeinsam mit der auch für Oberasbach anstehenden Wärmeplanung umzusetzen.
Aufgrund der unerwarteten Änderungen in der Förderkulisse Ende 2023 und dem Wegfall finanzieller Fördermittel im Bereich der Wärmeplanung wurde entschieden, zunächst den Energienutzungsplan umzusetzen. Sobald die Förderbedingungen für die Wärmeplanung konkretisiert sind, wird eine Förderung beantragt und das Konzept umgesetzt.
Der Stadtrat fasste den Beschluss, das wirtschaftlichste Fachbüro mit der Umsetzung des digitalen Energienutzungsplans der Stadt Oberasbach zu beauftragen.
Leitfaden „Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei kommunalen Veranstaltungen“
Der von der Projektgruppe Klimaschutz ausgearbeitete und nun dem Stadtrat vorgelegte Leitfaden „Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei kommunalen Veranstaltungen“ wurde beraten. Er soll Klimaschutz und Nachhaltigkeit in städtischen Veranstaltungen verankern, anderen Organisatoren nicht-städtischer Veranstaltungen als Empfehlung bei der Durchführung dienen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
Der Stadtrat hat den Leitfaden wegen möglicher Auswirkungen für nicht-städtische Veranstalter mehrheitlich abgelehnt.
Dennoch soll er für städtische Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Sportförderrichtlinien
In der Stadtratssitzung am 22. Januar 2024 hatte der Stadtrat die Projektgruppe Sportförderung beauftragt, die bestehende Sportförderrichtlinie zu überarbeiten. Einerseits zwingt die angespannte Haushaltslage die Stadt zum Umdenken und Fokussierung auf das Machbare, andererseits haben sich die alten Regeln als kompliziert, intransparent und nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Herausgekommen ist eine deutlich vereinfachte und von gewachsenem Ballast befreite Richtlinie, die nun aus drei Bausteinen besteht: vergünstigte Nutzungsüberlassung, Investitionskostenförderung und Vereinspauschale.
Weggefallen sind hingegen Förderkomponenten wie Grundbetrag, feste Kopfpauschale für Vereinsmitglieder, die Aufdoppelung der Sportbetriebsförderung, Entschädigungszahlungen für 1990 gestrichene Landkreiszuschüsse, Übernahme der Benutzungsgebühren für landkreiseigene Sporthallen und der Betriebskostenzuschuss.
Teile dieser Komponenten möchte die Stadt Oberasbach über die Vereinfachung für die Vereine kompensieren, gleichzeitig sind die Vereine aber auch zu mehr Eigenverantwortung aufgerufen. Die Regelungen der neuen Sportförderrichtlinie passen sich weitgehend an die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports“ an und schaffen damit eine vergleichbare Rechtsgrundlage, was den Aufwand für die Vereine deutlich reduziert.
Die Sportförderung wird künftig anhand der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich durch Stadtratsbeschluss neu angepasst. Hallenbuchungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Den Vereinen sollen künftig für städtische Hallen und Freiflächen vergünstigte Nutzungsentgelte berechnet werden. Diese sind für die Stadt nicht kostendeckend und stellen damit auch eine Komponente der Sportförderung dar. Kosten für die Nutzung der Landkreishallen können grundsätzlich entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel kompensiert werden.
Für die Höhe der Vereinspauschale erfolgt künftig eine Gewichtung der Vereinsmitglieder. Die Altersgrenze für erhöhte Mitgliederförderung wird an die bayerischen Förderrichtlinien angepasst und von 19 auf 27 Jahre angehoben. Da es sich bei der Sportförderung um eine freiwillige Leistung der Stadt aus Steuermitteln für die Einwohner Oberasbachs handelt, werden nicht in Oberasbach ansässige Vereinsmitglieder bei der Berechnung der Vereinspauschale nicht mehr berücksichtigt.
Sofern Vereine beabsichtigen in eigene Sportstätten zu investieren, kann die Stadt dieses mit Finanzzuwendungen fördern.
Der Stadtrat hat die Richtlinie beschlossen.
Parkraumkonzept Rathaus
Der Stadtrat hat die Verwaltung damit beauftragt, ein Parkraummanagementkonzept auszuarbeiten. Dieses beinhaltet, dass die Tiefgarage eine Parkraumbewirtschaftungszone mit einer Übernahme der bisherigen Parkzeitbeschränkungen wird. Damit kann die Einhaltung der Höchstparkdauer künftig auch vom Zweckverband Verkehrssicherheit Oberpfalz überwacht werden.
Ferner soll im Bereich der Vorderen Hochstraße auf der Südseite eine Parkzeitbeschränkung analog zum Rathausplatz (Höchstparkdauer werktags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr 2 Stunden) eingeführt werden. Das betroffene Areal sind die Längsparkplätze der Vorderen Hochstraße vor den Geschäften Am Rathaus 1 und Am Rathaus 2-4.
Schließung der Sitzung
Bürgermeisterin Birgit Huber schloss um 22.15 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
Im Nicht-öffentlichen Teil der Sitzung fasste der Stadtrat einen Beschluss über den Namen der Dreifeldsporthalle und gleichzeitig auch über die Offenlegung dieses Beschlusses. Die Dreifeldsporthalle wird nach Fertigstellung „Asbachhalle“ heißen.
Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 1. Juli 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juni 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 13. Mai 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. April 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 18. März 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Februar 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Januar 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 11. Dezember 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 2. November 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. Oktober 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. September 2023
Aktuelles aus dem Ferienausschuss vom 7. August 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juli 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juni 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Mai 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24.April 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. März 2023