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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. September 2024

  • Stadtrat

Der Stadtrat befasste sich in seiner 59. Sitzung dieser Wahlperiode im Wesentlichen mit der Festsetzung der Grundsteuerhebesätze, dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Petershöhe“ sowie der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in den nächsten Jahren.

Vor Beginn der Sitzung konnte Bürgermeisterin Birgit Huber zwei Mitgliedern des Stadtrates jeweils zur Geburt eines Enkelkindes gratulieren. Peter Heinl und Norbert Schikora sind kürzlich Großvater geworden.

Festsetzung der Grundsteuerhebesätze

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. Daraus folgte letztlich das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Die Reform der Grundsteuer soll möglichst aufkommensneutral sein, d.h. die Gesamteinkünfte der Gemeinde aus der Grundsteuer sollen im Vergleich zur alten Regelung konstant bleiben. Da sich die Berechnungsgrundlagen allgemein und individuell durch die Reform verändert haben, hat der Stadtrat eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B vorgenommen, um das Gesamtsteueraufkommen stabil zu halten. Der Stadtrat beschloss den Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 320 v.H. und die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) auf 360 v.H. anzuheben. Durch diese Änderung werden für 2025 Einkünfte für die Stadt von rund 6.000 EUR durch die Grundsteuer A und 1,9 Mio. EUR durch die Grundsteuer B erwartet.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 24/1 „Petershöhe“

Ziel der Bauleitplanung ist die Ermöglichung einer städtebaulich geordneten und verträglichen Innenentwicklung des Quartiers Petershöhe sowie eine klimaangepasste und behutsame Nachverdichtung. In dem Bebauungsplan sollen Art und Maß der Nutzung und die bebaubaren Grundstücksflächen festgelegt werden, um die städtebauliche Ordnung im Sinne einer geordneten Bebauung von Baulücken sowie das behutsame Einfügen der zukünftigen Bausubstanz in das städtebauliche Umfeld sicherzustellen. Durch grünordnerische Festsetzungen soll eine landschaftsverträgliche und klimaangepasste Entwicklung forciert werden.

Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, sodass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung kommt. In diesem Verfahren ist keine Umweltprüfung vorgesehen.

Der Stadtrat der Stadt Oberasbach beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24/1 mit der Bezeichnung „Petershöhe“. Darüber hinaus beschloss der Stadtrat auch eine Veränderungssperre für das Plangebiet. Somit dürfen Grundstückseigentümer zunächst für die Dauer von zwei Jahren ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Oberasbach keine Bauvorhaben durchführen bzw. auch keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen an den Grundstücken vornehmen.

Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Oberasbach

Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für die Kinder der eigenen Kommune ist eine Pflichtaufgabe der Stadt und fordert die Städte und Gemeinden seit Jahren enorm heraus. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wird daher kontinuierlich beobachtet, damit die notwendigen Betreuungsplätze rechtzeitig geschaffen werden können.

Im Krippenbereich wird aktuell eine Versorgungsquote von ca. 42 % (und damit das landkreisweite Ausbauziel) erreicht. Durch die Schwankungen bei den Geburtenzahlen war das Angebot im Krippenbereich in den vergangenen Jahren nur knapp ausreichend. In diesem Jahr hingegen bleiben einige Krippenplätze frei, bzw. können seit Beginn September auch Familien aus umliegenden Kommunen angeboten werden.

Zusätzlich zu dem Rückgang an Geburten zeichnet sich der Trend ab, dass die Familien ihre Kleinkinder wieder länger zu Hause betreuen und erst später in die Krippe geben. Der Ausbau der Krippenplätze kann daher in Oberasbach aktuell als ausreichend angesehen werden.

Im Bereich der Kindergartenkinder zwischen drei Jahren und der Einschulung kann derzeit ebenfalls eine Änderung festgestellt werden.

Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern noch im gleichen Jahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden.

Haben die Eltern in den vergangenen Jahren diesen „Einschulungskorridor“ vor allem dazu genutzt, die Kinder frühzeitig in die Schule zu schicken, so kehrt sich dieses Verhalten gerade um. Immer mehr Eltern lassen die Kinder noch ein weiteres Jahr im Kindergarten und schulen sie erst später ein.

In der Folge belegen diese Kinder länger einen Kindergartenplatz, der für die nachfolgenden „Generationen“ nicht zur Verfügung steht. Dadurch entsteht kurzfristig ein Mehrbedarf für eine Kindergartengruppe mit 20 bis 25 Plätzen.

Auch wenn die statistischen Zahlen längerfristig einen Rückgang der Geburten anzeigen, hält die Verwaltung die Erweiterung des KiGa-Angebotes für sinnvoll. Hinzu kommt, dass die Kindergärten Regenbogen und Wilhelm Löhe in den nächsten Jahren stark renovierungsbedürftig sind, und von daher zeitweise Ausweichkapazitäten erforderlich sein werden.

Aktuell bestehen in Oberasbach 204 belegbare Betreuungsplätze für Kinder bis einschließlich drei Jahren (Krippen inkl. Tagespflege), 625 Kindergartenplätze und 501 Hortplätze.

Der Stadtrat beschloss, den um 25 Kindergartenplätze erhöhten Betreuungsbedarf anzuerkennen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Obdachlosenunterkünfte

Die Stadt Oberasbach unterhält in zwei Gebäuden in Unterasbach zwei bzw. vier Räume zur Unterbringung von Obdachlosen nach Sicherheitsrecht. Konkret bedeutet das, dass hier bisher in Oberasbach wohnhafte Menschen in Fällen unfreiwilliger Obdachlosigkeit untergebracht werden können, sofern konkrete Gefahren für Leib und Leben bestehen.

Bislang wurden hinsichtlich der Unterkunft und der Durchführung einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen. Eine satzungsmäßige Regelung bestand nicht, würde die praktische Durchführung aber deutlich erleichtern.

Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat den Erlass der Satzung über die Benutzung und Unterbringung von Obdachlosen in den städtischen Unterkünften.

Verwaltungsvorschrift zur nicht-politischen Plakatierung

Angelehnt an die Verwaltungsvorschrift zur Plakatierung politischer Parteien hat die Verwaltung eine Regelung für die Handhabung im Hinblick auf nicht-politische Plakatierungen, also von Gewerbetreibenden, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen vorgelegt. Der Stadtrat wünscht diese in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu beraten.

Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Nach den Anfragen der Mitglieder des Stadtrates schloss Bürgermeisterin Birgit Huber um 20.53 Uhr den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung.

 

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