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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. März 2026

  • Stadtrat

Auch nach der Stichwahl war das Interesse der Öffentlichkeit an der Sitzung des Stadtrates hoch. Unter den mehr als 20 Gästen waren auch künftige Mitglieder des Stadtrates, die sich auf den aktuellen Stand bringen wollten.

Genehmigung Konsolidierungskonzept und Haushalt 2026

Den größten Teil der Besprechung nahmen noch einmal die Beratung über das Konsolidierungskonzept des Haushalts für die kommenden Jahre und die Verabschiedung des Haushaltes 2026 ein. Die Erste Bürgermeisterin Huber wies darauf hin, dass der Haushalt bereits im Dezember 2025 zum ersten Mal in den Stadtrat eingebracht und beraten wurde. Nach ausführlichen Gesprächen im Januar über die zeitliche Abfolge und ggf. nötige Verschiebung von Investitionsmaßnahmen hatte die Kämmerei die für die Investitionen nötigen Ansätze noch einmal überarbeitet. Im Wesentlichen hatten die Mitglieder des Stadtrats den vorliegenden Entwurf bereits am 23. Februar gewürdigt. Da der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss Mitte März beschlossen hatte, wegen der schwierigen finanziellen Haushaltslage die Ertüchtigung der Jahnhalle für den Schulsport nicht anzugehen, ergaben sich keine weiteren Änderungen. 

Birgit Huber betonte, im Falle der Beschlüsse des Konsolidierungskonzeptes und des Haushaltes werde die Stadt endlich wieder handlungsfähig. Mit dem Gesamtpaket aus Konsolidierung und Haushalt werde auch die Auflage der Rechtsaufsicht erfüllt, ohne die der Haushalt voraussichtlich nicht genehmigt wird. 

Die Mitglieder des Stadtrates waren sich einig, dass es vornehmlich darum gehe, den Schaden, der durch weitere Verzögerung eingetreten wäre, von der Stadt abzuwenden. Das Hauptargument war die rechtzeitige Aufnahme von Arbeiten für die Mittagsbetreuung im Pestalozzi-Schulzentrum, um ab Sommer 2028 den weiterhin steigenden Bedarf an Ganztagesbetreuung für Kinder erfüllen zu können. Im nächsten Schritt muss die Rechtsaufsicht des Landkreises den Haushalt würdigen und genehmigen. 

Kernpunkte des Haushalts 

Der städtische Haushalt wird aus zwei Perspektiven betrachtet: dem Ergebnishaushalt, der grob gesagt der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens entspricht, und dem Finanzhaushalt, der Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit der Stadt gibt. Trotz der gemeinsamen Kraftanstrengungen des Stadtrates und der Verwaltung ist es nicht gelungen, einen ausgeglichenen Ergebnishaushalts zu erzielen, ohne auf die Ergebnisrücklage zurückzugreifen.

Im Finanzhaushalt der Stadt ist die Liquidität der Stadt gesichert, allerdings nur unter Zuhilfenahme von Investitionskrediten im einstelligen Millionenbereich. Erforderlich ist auch eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 690 Punkte. Der Hebesatz gilt für alle bebauten oder bebaubaren Flächen mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die bereits durchgeführten und geplanten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung sind ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Dennoch wird die Stadt auch in den kommenden Jahren erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um handlungsfähig zu bleiben und wieder finanziellen Spielraum zu eröffnen. 

Keine Beantragung weiterer Finanzhilfen

Städte, die sich akuten finanziellen Härten gegenübersehen oder mit besonderen strukturellen Problemen zu kämpfen haben, können – wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen – Bedarfszuweisungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen beantragen. Eine Unterform der Bedarfszuweisungen sind Stabilisierungshilfen, für die ebenfalls strenge Kriterien gelten. Die Richtlinien für die „Förderrunde“ 2026 erhielt die Stadt Anfang März. Daraufhin prüfte die Kämmerei, ob Oberasbach die Voraussetzungen erfüllt. Dies ist in mehreren Punkten nicht der Fall; denn mit den oben beschriebenen Schritten ist Oberasbach voraussichtlich stark genug, aus eigener Kraft zu einem ausgeglichenen Haushalt zurückzufinden. Mit diesem Wissen beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, keinen Antrag auf Zuweisungen zu stellen. 

Nach weiteren kurzen Mitteilungen und Anfragen schloss Erste Bürgermeisterin Birgit Huber den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.52 Uhr. 

Alle Beschlussvorlagen können Sie übrigens auch im Bürgerinformationssystem nachlesen. 

 

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