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Aktuelles aus dem Ferienausschuss vom 18. August 2025

  • Stadtrat

Am 18. August tagte der sogenannte Ferienausschuss. Dieses Gremium ersetzt während der Sommerferien den Stadtrat, um die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Ansonsten könnte durch urlaubsbedingte Abwesenheiten der Stadtratsmitglieder dessen Beschlussfähigkeit gefährdet sein.

Asbachhalle wird am 15. September eröffnet

Um eines vorwegzunehmen: Der Ferienausschuss beschloss, die Asbachhalle zum 15. September für den Schul- und Vereinssport freizugeben. Bis auf Kleinigkeiten und die Außenanlagen ist die neue Dreifeldsporthalle betriebsbereit. Obwohl noch einige Fragen rund um den Betrieb der Halle offen sind, wie beispielsweise die abschließende Festlegung der Nutzungsgebühren oder die tatsächliche Auslastung in den ersten Monaten etc., empfahl die Stadtverwaltung die Halle zu eröffnen. Dadurch können zum einen alle technischen Systeme im Echtbetrieb getestet werden und zum anderen können sich alle mit dem Betrieb der neuen Halle verbundenen Abläufe einspielen. Zudem kann sich Stadt nun aktiv um potenzielle weitere Nutzer bemühen.

Verkauf von städtischen Grundstücken

Sehr beratungsintensiv wurde es auch, als es im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung um den potenziellen Verkauf städtischer Grundstücke ging. Im Hinblick auf das Grundstück Hauptstraße 1 in Unterasbach (vormals geplant als Standort für den Heimatverein oder als Begegnungsstätte) hatte die WBG Zirndorf / Oberasbach GmbH & Co. KG einen Ankauf bereits abgelehnt. 

Einen Verkaufsauftrag wollte der Ferienausschuss nicht erteilen, vielmehr hatte er Bedenken u.a. um den in Bahndammnähe vorhandenen alten Baumbestand. Dieser solle im Rahmen eines Ortstermins nochmal vom Stadtrat begutachtet werden und erst im Anschluss eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise getroffen werden.

Im Hinblick auf die städtischen Grundstücke in der Lilienstraße (neben dem Gemeindezentrum St. Stephanus) wird die Verwaltung beauftragt, den Verkauf einzuleiten und das dafür erforderliche Wertgutachten zu beauftragen. Die erforderliche Zustimmung des vorherigen Eigentümers zu einer Veräußerung ist vorab einzuholen.

Bebauung eines Grundstücks in der Lilienstraße

In der Lilienstraße beabsichtigt ein Bauherr auf der sogenannten „Sonderfläche Polizei“ drei mehrgeschossige Gebäude mit insgesamt 41 Wohnungen mit Tiefgarage zu errichten. Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss stellte in seiner Sitzung vom 7. April 2025 sein Einvernehmen unter der Voraussetzung in Aussicht, „dass seniorengerechtes Wohnen und/oder geförderter Wohnungsbau entsteht. Dieses Projekt ist ausschließlich mit der WBG zu realisieren.“

Inzwischen hat das Landratsamt mündlich mitgeteilt, dass es den Beschluss unter diesen Voraussetzungen für rechtswidrig hält.

Die Mitglieder des Ferienausschusses drückten ihr großes Bedauern aus, dass ihre Vorstellungen zur aktiven Mitgestaltung des Bauvorhabens im Sinne von seniorengerechtem Wohnen bzw. gefördertem Wohnungsbau nicht durchsetzbar ist. In Anbetracht der aktuell aber herrschenden Wohnungsnot erteilte der Ferienausschuss das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag. Damit soll insbesondere auch verhindert werden, dass dieses Grundstück weiterhin unbebaut bleibt.

Erschließungsbeitragspflicht Rehdorfer Straße

Der Ferienausschuss hat mehrheitlich beschlossen, die erstmalig hergestellte Rehdorfer Straße im Bereich der Hausnummern 1, 3, 5 und 7 in Oberasbach über Erschließungsbeiträge abzurechnen. 

Die Mitglieder des Ferienausschusses verwiesen darauf, dass sie ihre Zustimmung dazu nicht leichtfertig geben. Bereits seit einigen Jahren habe man versucht, für die Anwohner vertretbare Lösungen zu finden. Dazu hat sich die Stadt auch nicht gescheut, kostenintensive Untersuchungen durchzuführen. Allerdings biete die Ausfertigung der Bescheide den Anwohnern auch die Möglichkeit, diesen anzufechten und den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen. 

Weitere Beschlüsse des Ferienausschusses:
  • Die Stadt Oberasbach beteiligt auch weiterhin an der interkommunalen Kooperation zur Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) im Rahmen der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg. Die Allianz ist ein Zusammenschluss der sieben Kommunen Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf. Der Stadt Oberasbach entstehen dadurch zunächst Kosten von rund 2.000 EUR jährlich als Beteiligung an den gemeinsamen Personalkosten der Umsetzungsberaterin. Die zukünftige Beteiligung an konkreten Projekten (und damit verbundenen Kosten) wird im Einzelfall durch den Stadtrat beschlossen.
     
  • Einstimmig hat der Ferienausschuss dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage (80 Megawattstunden) auf einem 0,67 Hektar großen Grundstück zwischen Rehdorf und Lind zugestimmt.  Dieser speichert Überproduktionskapazitäten aus einer PV-Anlage in Cadolzburg. Deren Strom wird im Umspannwerk Zirndorf in das Netz der N-ERGIE eingespeist. Die aktuelle Kalkulation des Betreibers sieht eine Gewerbesteuererwartung aus dem Betrieb des Speichers für Oberasbach zwischen 1,14 und 2,35 Mio. EUR über einen Zeitraum von 20 Jahren vor.
     
  • Der Ferienausschuss würdigte die Einwendungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der informellen Beteiligung ausgewählter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/1„KiTa Rehdorf“. Die Hinweise wurden im Bebauungsplan berücksichtigt. 
    Anschließend fasste der Ferienausschuss einstimmig den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

    Gleiches gilt für den im Parallelverfahren geänderten Flächennutzungsplan (siehe Amtsblatt).
    Durch Abschluss des Verfahrens kann in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Kindergarten ein integrativer Natur-Kindergarten errichtet werden, der den Kindern eine naturnahe und ganzheitliche Bildung ermöglicht. 

    Aufgrund gesunkener Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen besteht jedoch aktuell kein konkreter Umsetzungsbedarf. Dennoch ist es zunächst das Ziel, das eingeleitete Verfahren zügig abzuschließen. Dadurch kann die Stadt kurzfristig realisierbare Ausgleichskapazitäten schaffen, sofern eine andere Einrichtung in Oberasbach unvorhersehbar wegen bestehender Baumängel schließen muss. 

  • Zur Sicherung der Liquidität nimmt die Stadt Oberasbach nimmt die vom Landratsamt Fürth angebotene Stundung der Kreisumlage für den Monat September 2025 von rund 1,3 Mio. EUR mit Rückzahlung in drei gleichen Raten zum 25.01., 25.02. und 25.03.2026 – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde - an.
     
  • Abschließend hat der Ferienausschuss die Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre ab dem 29. August 2025 erlassen.

Nach den Mitteilungen und den Anfragen der Mitglieder des Stadtrates endete der öffentliche Teil der Sitzung des Ferienausschusses gegen 21.50 Uhr.


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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 28. April 2025

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 31. März 2025

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