Aktuelles aus dem Stadtrat vom 31. März 2025

Die Beratungen über die Haushaltslage und ihre Auswirkungen auf die Stadt, die Vereine und Bevölkerung nahmen einen wesentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 31. März ein. Darüber hinaus berieten die Mitglieder des Stadtrates über diverse Bauleitplanungen.
Am Ende des Textes finden Sie den Bericht aus dem Stadtrat aufgrund der Vorgaben zur Barrierefreiheit auch in EINFACHER SPRACHE.
Gedenken an Heinz Bauer
Zu Beginn der Sitzung des Stadtrates bat Erste Bürgermeisterin Birgit Huber die Mitglieder des Stadtrates und die wieder einmal zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger sich von ihren Plätzen zu erheben und des ehemaligen Stadtrates Heinz Bauer zu gedenken. Dieser ist am 25. Februar 2025 im Alter von 80 Jahren verstorben.
Heinz Bauer war von 2007 bis 2020 Mitglied des Stadtrates und übernahm dort über zwei Wahlperioden das Amt des Schulreferenten. Von 2008 bis 2014 war er auch Mitglied des Kreistages. Bürgermeisterin Birgit Huber würdigte Heinz Bauer als besonderen Familienmenschen, der einen wesentlichen Anteil an ihrer Wahl zu Ersten Bürgermeisterin 2008 hatte. Sie werde sich immer dankbar an ihn erinnern. Oberasbach verliert mit ihm eine sehr verdiente Persönlichkeit und wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Danach begrüßte Bürgermeisterin Birgit Huber die Teilnehmer des vhs-Kurses „Kommunalpolitik verstehen – Einblicke in den Oberasbacher Stadtrat“. Die Kursteilnehmer arbeiteten am Donnerstag vor der Sitzung mit der vhs-Leiterin Juliane Braun die Sitzungsvorlagen gemeinsam durch und diskutierten die Sachthemen, um gut vorbereitet in diese Sitzung zu kommen. Am kommenden Donnerstag bereiten sie gemeinsam die Sitzung nach und beraten darüber wie sie in der einen oder anderen Frage entschieden hätten.
Darüber hinaus hat sich Nico Knauß als neuer Leiter der BRK-Bereitschaft Oberasbach vorgestellt. Er verwies darauf, dass sich die Bereitschaft in den letzten Jahren sehr gut entwickelt habe, insbesondere im Bereich der jungen Mitglieder ist erfreulicherweise ein großartiger Zuwachs zu verzeichnen. Die BRK-Bereitschaft ist auf 75 Jugendliche angewachsen. Abschließend lud er alle Oberasbacher Bürgerinnen und Bürger am 18. Mai zum Tag der Offenen Tür in die BRK-Bereitschaft ein.
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 22/1 "Linder Siedlung Nord“
Der Stadtrat würdigte die Einwendungen aus der Beteiligung und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Anschließend fasste er den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22/1 "Linder Siedlung Nord“. Diese Satzungs wird im nächsten Mitteilungsblatt „Infos für alle“ – Ausgabe 2025/40 Mai – veröffentlicht.
Ein wesentliches Ergebnis des Verfahrens und der damit verbundenen Beratungen im Stadtrat ist es, dass die Gebäudehöhe auf zwei Geschosse plus ein Dachgeschoss festgesetzt wird. Gebäude mit Flach- und Pultdächern werden auf zwei Geschosse beschränkt. Vor einer Garage ist weiterhin ein Abstand von fünf Metern zur Straße vorzusehen. Eine Dachbegrünung wird festgesetzt, eine Fassadenbegrünung ist nicht verpflichtend.
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Leichendorfer Straße"
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Leichendorfer Straße“ für das Planungsgebiet im Altort der Stadt. Ziel und Zweck der Aufstellung der Einbeziehungssatzung ist es, einen Bauplatz für zwei Einfamilienhäuser zu schaffen. So soll für eine geordnete Entwicklung gesorgt werden, die sich in den vorhandenen Stil und die Struktur des Ortes einfügt und den Ortsrand abrundet. Gleichzeitig sollen die Interessen der bestehenden Siedlungsstruktur und der Umwelt berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Die Stadt Oberasbach übernimmt keinerlei Kosten für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Leichendorfer Straße“.
Bebauungsplan 24/1 "Petershöhe" sowie Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 1/2024
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24/1 „Petershöhe“ aufzustellen. Zur Sicherung des Bauleitverfahrens wurde die Veränderungssperre Nr. 1/2024 erlassen, die bereits zum 5. Oktober 2024 in Kraft getreten ist.
Aufgrund nicht vorhandener Geldmittel können erforderliche externe kostenpflichtige Gutachten nicht beauftragt werden. Somit kann das bereits eingeleitete Verfahren nicht weiterverfolgt werden. Daher empfahl die Bauverwaltung das Verfahren ruhend zu stellen und die Veränderungssperre vorübergehend aufzuheben. Dadurch könne die Veränderungssperre einerseits zu einem späteren Zeitpunkt parallel zum wieder aufgenommenen Bauleitverfahren erneut in Kraft gesetzt werden. Andererseits können in der Zwischenzeit aber auch Gebäude entstehen, die den Festlegungen des angestrebten Bebauungsplanes widersprechen. Insgesamt ist eine Veränderungssperre nur maximal zwei Jahre zzgl. einer möglichen einjährigen Verlängerungsfrist gültig.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Veränderungssperre zunächst nicht aufzuheben. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob eine weitgehend hausinterne Durchführung des Bauleitverfahrens nicht doch möglich wäre.
Aktuelles zur Haushaltlage der Stadt Oberasbach
Die Stadt Oberasbach muss ein eklatantes Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben bewältigen. In diesem Jahr wird sie wohl keine Haushaltsgenehmigung durch die Rechtsaufsicht erhalten. Daher befindet sich die Stadt derzeit im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung. Dieser wird nach aktuellem Stand auch bis zum Ende des Jahres anhalten. Alle Leistungen und Ausgaben, für die keine Verpflichtungen bestehen, sei es gesetzlich oder vertraglich, dürfen nicht durchgeführt werden (Pflichtaufgaben ja; Freiwillige Leistungen nein). Viele Pflichtaufgaben können derzeit nur aus (nicht rechtskonformen) Kontoüberziehungen bestritten werden.
Eine Kreditaufnahme für notwendige Investitionen ist nicht möglich, da die Rechtsaufsicht unter diesen Voraussetzungen keine Kreditgenehmigungen erteilen darf.
Die Rechtsaufsicht ist eine unabhängige Dienststelle am Landratsamt, die den vorgelegten Haushalt auf rechtliche Genehmigungsfähigkeit prüft und aufgrund der Datenlage die Kreditfähigkeit der Stadt Oberasbach bewertet. Eine Kreditaufnahme ist nur möglich, wenn die Rechtsaufsicht die Kreditgenehmigung erteilt. Somit beugt die Rechtsaufsicht einer Überschuldung der Stadt vor.
Beschluss zum Bau der Mittagsbetreuung und zur Planung für den Grundschulneubau (Kreutles)
Bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Stadt. Der Neubau der erforderlichen Mittagsbetreuung ist nur mit Krediten möglich. Diese müssen durch die Rechtsaufsicht nach klaren gesetzlichen Vorgaben genehmigt werden. Eine ausnahmsweise Kreditgenehmigung kann die Rechtsaufsicht nur erteilen, wenn die Stadt Oberasbach alles unternommen hat, um die Einnahmensituation kurzfristig zu optimieren und ansonsten einen konsequenten Sparkurs fährt. Gleichzeitig muss für die Rechtsaufsicht erkennbar sein, dass zumindest ab 2026 inkl. Kreditaufnahmen ein genehmigungsfähiger Haushalt zu erwarten ist. Stand jetzt kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.
Da der Stadtrat die Einstellung der Planungen für das Bauvorhaben Mittagsbetreuung Kreutles und den Neubau der Pestalozzi-Grundschule zunächst vermeiden möchte, beschließt er mit großer Mehrheit, die zuständigen Vertreter der Rechtsaufsicht erneut zur nächsten Sitzung des Stadtrates einzuladen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Sportförderung
Sportförderung ist eine freiwillige Leistung. Die Vereine sind für das Gemeinwohl wichtig - eine funktionierende Kanalisation oder eine zuverlässige Kinderbetreuung sind das auch. Wenn die Sportförderung nun rigoros abgebaut werden muss, hat das nichts mit mangelnder Wertschätzung für das Engagement der Ehrenamtlichen zu tun oder damit, dass die Stadt den Kindern ihren Sport nicht ermöglichen möchte.
Das Geld für eine nahezu unbegrenzte Sportförderung wie es sie in den letzten Jahrzehnten in Oberasbach gegeben hat, ist nicht mehr vorhanden.
Bislang hat die Stadt 100% der Kosten für die Hallenbenutzungsgebühren des Landkreises übernommen, hat den Vereinen alle Sporthallen und Sportplätze kostenlos überlassen, hat alle Betriebs- und Wartungskosten bezahlt und zusätzliche finanzielle Vereinsförderungen geleistet etc..
Doch Kosten müssen nun über Einnahmen gedeckt werden. Der Grundsatz der Haushaltsführung sieht vor, dass Kosten zunächst über Gebühren von den Nutzern finanziert werden müssen bevor sie die Allgemeinheit über Steuern bezahlt bzw. bevor zu deren Finanzierung Kredite aufgenommen werden dürfen. Für eine städtische Sporthalle fallen – je nach Betriebskonzept, Größe und baulicher Situation - überschlagsweise zwischen 200.000 und 400.000 EUR im Jahr an Betriebskosten an. Hinzu kommen Kosten für Zins und Tilgung von aufgenommenen Darlehen.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat beschlossen, dass künftig die Vereine Benutzungsgebühren für die Oberasbacher Sportstätten entrichten müssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die genauen Betriebskosten bzw. die Vollkosten (inkl. Zins und Tilgung der Investitionskredite) zu ermitteln und mögliche Rabattoptionen für heimische Sportvereine zu prüfen.
Erstattung von Sportstättennutzungsgebühren für das 4. Quartal 2024 für die Sportvereine
In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat mit 20:2 Stimmen beschlossen, die Haushaltssperre für die Erstattung von Sportstättennutzungsgebühren des Landkreises für das 4. Quartal 2024 in Höhe von rund 37.000 EUR (davon 29.000 EUR an den TSV Altenberg) aufzuheben. Dieser Betrag wurde 2024 aufgrund der Haushaltssperre nicht mehr ausgezahlt.
Ein Stadtratsbeschluss im Februar 2024 stellte den Sportvereinen die Erstattung in Aussicht, sofern Mittel vorhanden seien. Darauf hätten die Vereine vertraut, lautete nun die Begründung für die Freigabe der Mittel.
An der Abstimmung am 24. Februar hatte auch 1. Vorsitzende des TSV Altenberg, Stadtrat Markus Gerstner, teilgenommen. Um dem Anschein der Befangenheit entgegenzuwirken, beantragte er selbst im Nachgang den Beschluss zu annullieren und Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 31. März erneut durchzuführen.
Der Stadtrat fasste den Beschluss erneut, allerdings mit der Ergänzung, dass die Auszahlung vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit erfolgt. Das Abstimmungsergebnis betrug dieses Mal 10:8.
Konkret bedeutet das, dass die Auszahlung an die Sportvereine nur erfolgt, wenn es bis zum Jahresende gelingt, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erstellen. Dazu sieht die Rechtsaufsicht die erforderlichen Bedingungen derzeit als nicht erfüllt an. Das könne nur erreicht werden, wenn massive Einsparungen bei Pflichtaufgaben in anderen Bereichen erreicht werden (z.B. im Straßenunterhalt).
Schließung der Sitzung
Nach den Mitteilungen und den Anfragen der Mitglieder des Stadtrates schloss Bürgermeisterin Birgit Huber den öffentlichen Teil der Sitzung kurz vor 22.00 Uhr und wünschte den zahlreichen Zuschauern einen guten Heimweg.
Einfache Sprache
Aufgrund der Vorgaben zur Barrierefreiheit veröffentlichen wir teilweise Berichte auch in Einfacher Sprache oder in Leichter Sprache. Hier finden Sie den aktuellen Bericht aus dem Stadtrat in Einfacher Sprache.
Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Februar 2025
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 20. Januar 2025
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 9. Dezember 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. November 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 21. Oktober 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. September 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juli 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 1. Juli 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juni 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 13. Mai 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. April 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 18. März 2024