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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 20. Januar 2025

  • Stadtrat

Rund 40 Besucher hatten sich im Sitzungssaal eingefunden und brachten den Raum an seine Kapazitätsgrenze. Die 63. Sitzung stand u.a. im Zeichen der Aufstellung des Haushalts für 2025 und der sehr schwierigen Finanzlage der Stadt.

Vor der Sitzung nutzten einige Bürger und Bürgerinnen die Gelegenheit zur Bürgerfragestunde zu den Themen Radschnellverbindung, Grundsteuer und Sportförderung.

 

Änderungen der Tagesordnung

Auf Antrag aus dem Stadtrat wurden die Beratungen über die Erhöhung der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und der Hundesteuer vertagt. Es bestand bei den Mitgliedern des Stadtrates dazu noch weiterer Informationsbedarf.

Zu fortgeschrittener Stunde wurden die Punkte 11 bis 15 (Benutzungsgebühren Stadtbücherei, Tiefgaragenentgelte sowie möglicher Verkauf der Grundstücke Hauptstraße 1, Keplerstraße und Lilienstraße) aus Zeitgründen ebenfalls auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

 

Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf

In der Stadtratssitzung vom 9. Dezember 2024 hatte das Staatliche Bauamt Nürnberg den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Die Radschnellverbindung wurde als selbstständiger Radweg eingestuft. Daher müsse die Stadt Oberasbach als Baulastträger für die Kosten der weiteren Planung, den Bau und den späteren Unterhalt aufkommen.

In einem Zeitungsbericht der Fürther Nachrichten vom 17. Januar 2025 war in der Öffentlichkeit durch eine Stellungnahme des ADFC der Eindruck entstanden, dass eine vollständige Kostenübernahme durch den Freistaat durch einen einfachen Antrag bei der Staatsregierung erreicht werden könne. Dazu stellte die Verwaltung klar, dass sich eine Kostenübernahme aufgrund eines Antrages auf Sonderbaulastträgerschaft durchaus komplexer darstellt. Zum einen ist davon nur eine Übernahme der Planungskosten des Staatlichen Bauamtes bis zur aktuellen Planungsphase betroffen. Eine Kostenübernahme für die weiteren Planungsphasen, den Bau und den späteren Unterhalt ist nicht möglich. Allerdings könnte eine Bundesförderung in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Von der Förderfähigkeit ausgeschlossen seien jedoch bereits Kosten für u.a. Vermessung, Beleuchtung, Unterhalt, Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen und Personal. In Summe kämen ohne die späteren Unterhaltskosten aktuell 2,5 Mio. EUR weitere Planungskosten und Baukosten von rund 13 Mio. EUR auf die Stadt zu. Unter Berücksichtigung der 75%igen Förderung verblieben noch wenigstens 4 Mio. EUR bei der Stadt Oberasbach.

Aufgrund dessen beschloss der Stadtrat, die überregionale Bedeutung des Radschnellwegkonzeptes im Rahmen einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur des Landkreises Fürth und die strategisch wichtige Bedeutung des Oberasbacher Streckenabschnitts durchaus anzuerkennen. Er bekräftigte auch einer Realisierung grundsätzlich sehr positiv gegenüber zu stehen.

Allerdings ist eine Umsetzung mit der nun präsentierten Finanzierungsvorstellung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Oberasbach ausgeschlossen.

Dieser Finanzierungsvorbehalt wurde seitens des Stadtrates schon am 27. Juli 2022 deutlich formuliert und als Beschluss den Planungsgremien und Beteiligten zur Kenntnis gegeben. Die Haushaltslage zwingt die Stadt Oberasbach, sich auf ihre Pflichtaufgaben zu konzentrieren. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Oberasbach wurde daher abgelehnt.

 

Haushalt 2025

Bürgermeisterin Birgit Huber stellte den Haushaltsentwurf der Stadt Oberasbach für das Jahr 2025 vor und machte dazu grundlegende Ausführungen.

Im Finanzhaushalt ist zu unterscheiden zwischen der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu haben, muss der Saldo aus der Verwaltungstätigkeit ausgeglichen sein, während ein Defizit aus Investitionen auch über eine Kreditaufnahme gedeckt werden kann. Man spricht hier von konsumtiven und investiven Kosten.

Defizit von 12,1 Mio. EUR

Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht derzeit Einnahmen der Stadt aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von 37,6 Mio. EUR vor. Davon sind 22,1 Mio. EUR Steuern und Abgaben, 8,3 Mio. EUR Zuwendungen und Umlagen sowie 6,3 Mio. EUR öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte.

Dem stehen Ausgaben von 49,7 Mio. EUR gegenüber. Diese setzen sich aus 23,7 Mio. EUR für Transferleistungen u.a. für die Kreisumlage an den Landkreis Fürth (16,0 Mio./vgl. Vj. 10,4 Mio.) und für Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtgebiet (7,0 Mio., vgl. Vj. 5,3 Mio.) zusammen. Die Personalkosten der Stadt belaufen sich auf 12 Mio. EUR. Sach- und Dienstleistungen schlagen mit rund 9,9 Mio. EUR zu Buche.

Einnahmen von 37,6 Mio. EUR treffen hier also auf Ausgaben von 49,7 Mio. EUR. Mit dem Defizit von 12,1 Mio. EUR ist der Haushalt ohne Nachbesserungen somit nicht genehmigungsfähig.

Darüber hinaus sieht der Haushalt Investitionen von 14,7 Mio. EUR vor und erwartet den Eingang von Fördermitteln und Zuschüssen von rund 2,1 Mio. EUR. Dieses Defizit von 12,6 Mio. EUR soll über eine Kreditaufnahme gedeckt werden.

Insgesamt stehen also Einnahmen von 39,7 Mio. EUR Ausgaben von 65,0 Mio. EUR gegenüber.

5,7 Mio. EUR weniger Schlüsselzuweisungen

Bereits der erste Haushaltsentwurf wies im November 2024 ein Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9,1 Mio. EUR auf. Anfang Dezember setzte der Freistaat fest, dass die Schlüsselzuweisungen, bisher eine wesentliche Einnahme der Stadt Oberasbach, nur noch 870.000 EUR betragen (Vj. 6,6 Mio. EUR). Für die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen 2025 wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune im Jahr 2023 als Basis genommen. Ausgerechnet 2023 hatte die Stadt Oberasbach eine einmalige Gewerbesteuererstattung von 10 Mio. EUR erhalten. Dadurch wurde Oberasbach nun als besonders leistungsfähig betrachtet und nicht „bedürftig“ genug eingestuft. Infolgedessen setzte auch der Landkreis aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die an ihn zu zahlende Kreisumlage auf 16,0 Mio. EUR (Vj. 10,4 Mio. EUR) hoch.

Haushaltssperre und „Rotstiftgespräche“

Aufgrund dieser Schieflage hatte Bürgermeisterin Birgit Huber am 5. Dezember eine sofortige Haushaltssperre erlassen und die Rechtsaufsicht informiert. Seit dem 1. Januar befindet sich die Stadt im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung. Demnach darf die Stadt nur finanzielle Leistungen erbringen, die rechtlich begründet sind (Gesetz oder bestehender Vertrag) oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, also andernfalls einen Schaden für die Stadt verursachen.

Die bereits seit November laufenden „Rotstiftgespräche“ mit allen Abteilungen führten dann zu Einsparungen und Streichungen, so dass nun ein Haushaltsentwurf mit einem Defizit von rund 12 Mio. EUR aus laufender Verwaltungstätigkeit eingebracht wurde.

Kreisumlage gestiegen und mehr Aufgaben defizitär

Laut Bürgermeisterin Birgit Huber treffen die geringeren Schlüsselzuweisungen und der aufgrund des gestiegenen Finanzbedarfs des Landkreises um 3,95 %-Punkte auf 49,45 erhöhte Hebesatz der Kreisumlage Oberasbach natürlich hart, aber auch strukturelle Gründe haben zu einer finanziellen Unterversorgung der Stadt Oberasbach geführt. Wie viele andere Kommunen leidet auch Oberasbach daran, dass den Kommunen zunehmend Aufgaben übertragen werden, die nur noch defizitär ausgeführt werden können. Das sogenannte Konnexitätsprinzip („Wer anordnet, zahlt.“) wurde schleichend ausgehebelt. Die Ausstattung der Schulen mit moderner IT wird zwar in der Erstbeschaffung vom Freistaat unterstützt, aber Ersatzbeschaffungen und Wartungen gehen zu Lasten der Kommune. Vergütungssätze für die Kinderbetreuung werden angehoben, aber die Kosten tragen zur Hälfte die Kommunen. Allein die Transferleistungen für Kinderbetreuung sind in den letzten fünf Jahren für Oberasbach von 2,5 auf 3,5 Mio. EUR gestiegen.

Darüber hinaus belasten allgemeine Kostensteigerungen und tarifbedingt gestiegene Personalkosten die Stadtkasse. Auch der Bau der Asbachhalle ist mit seinen Folgekosten hier nicht zu unterschätzen.

Doch dieses Loch kommt nicht aus heiterem Himmel. Seit 2016 hat die Rechtsaufsicht im Landratsamt in den Haushaltsgenehmigungen mit steigender Intensität darauf hingewiesen, dass die Einnahmensituation der Stadt Oberasbach nachhaltig verbessert und eine verstärkte Ausgabendisziplin gehalten werden müsse. Leider war diese Sichtweise nicht immer mehrheitsfähig.

Einnahmesituation verbessern

Deshalb sind Einsparungen jetzt umso wichtiger und temporäre Verschiebungen von Investitionen möglich. Diese sind aber nur ein Aufschub des Problems und nicht die Lösung. Ebenso werden Einsparungen allein das Defizit nicht decken können. Die Stadt Oberasbach muss gleichzeitig ihre Einnahmesituation verbessern. Die Lage ist ernst. Und wird es auch in den Folgejahren bleiben. Aktuell drückt die Stadt ein Schuldenstand von rund 12 Mio. EUR. Setzt sich der derzeitige Trend fort, kann dieser 2028 schon 50 Mio. EUR betragen. Zins und Tilgung würden dann 2 bzw. 2,5 Mio. EUR jährlich betragen. Das sind 4,5 Mio. EUR, die erst einmal erwirtschaftet werden müssen und nicht für andere Ausgaben zur Verfügung stehen.

Stabilisierungshilfen vs. eigene Finanzhoheit

Alternativ sei es möglich auch staatliche Stabilisierungshilfen in Anspruch zu nehmen, so die Bürgermeisterin. Das hätte jedoch eine komplette Offenlegung und Teilaufgabe der Finanzhoheit zugunsten der Aufsichtsbehörde zur Folge. Die Stadt würde sich zu einem harten Konsolidierungskurs verpflichten, freiwillige Leistungen würden voraussichtlich komplett entfallen. Die Entscheidungen über Steuererhöhungen und bspw. Sportförderungen lägen nicht mehr in der Hand des Stadtrates. Davon ausgehend, dass die Stadt die Voraussetzungen dazu wahrscheinlich derzeit augenscheinlich noch nicht erfüllt, kann dieser Weg wohl nur der letzte Ausweg sein, wenn Stadt, Stadtrat und Aufsichtsbehörde nicht anderweitig zu einer Lösung finden.

Viel Arbeit für den Stadtrat

Alle Einsparungsvorschläge, die innerhalb der Verwaltung in den „Rotstiftgesprächen“ beschlossen werden konnten, wurden bereits in den Haushaltsentwurf eingebunden. Es besteht noch eine Liste mit weitergehenden Vorschlägen, die der Zustimmung des Stadtrates bedürfen. Diese beinhaltet auch Vorschläge zur Steigerung der Einnahmen, über die zwingend nachgedacht werden muss, um nicht die Finanzhoheit zu verlieren.

Die von der Tagesordnung genommenen Punkte Grund-, Gewerbesteuer und Hundesteuer, Bücherei- und Parkgebühren sowie mögliche Veräußerungen des „Tafelsilbers“, der beschriebenen Grundstücke, werden beraten werden müssen. Die Mitglieder und Fraktionen sind aufgefordert, eigene darüberhinausgehende Sparvorschläge auszuarbeiten und zu beschließen.

In der anschließenden Aussprache zeigte sich bereits, dass auf den Stadtrat kontroverse Beratungen zukommen werden, wenn es darum geht, wie und wo gespart werden soll und in welchem Umfang Bürger, Vereine und Organisationen belastet werden sollen.

Einig ist man sich weitgehend, dass gemeinsam nach guten und verträglichen Lösungen gesucht werden soll, um die Schieflage zu beheben und gleichzeitig die finanzpolitische Hoheit zu behalten. Dazu sind Priorisierungen notwendig und das Eingeständnis, was man sich künftig noch leisten kann.

 

Bebauungsplan Kita Rehdorf

Zur Errichtung eines „Wald- und Naturkindergartens“ in Rehdorf hatte der Stadtrat am 25. November 2024 die Einleitung eines Bauleitverfahrens für das Areal um die Kindestagesstätte Storchennest beschlossen. Gleichzeitig wird in einem Parallelverfahren der Flächennutzungsplan für den Bereich geändert. Damit soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um das Areal nutzen zu können und einen Bauwagen dort aufzustellen.

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 24/1 „KiTa Rehdorf“ (Stand: 10.01.2025) sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Mitgliedschaft in der Allianz gegen Rechtsextremismus

Aufgrund eines einstimmig gefassten Stadtratsbeschlusses vom 21.09.2009 war die Stadt Oberasbach der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ beigetreten. Infolge des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.11.2024 gegen die Stadt Nürnberg beantragte die AfD im Stadtrat nun die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft in der „Allianz gegen Rechtsextremismus“. Begründet wurde die Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Stadt Nürnberg.

Der Stadtrat lehnte den Antrag der AfD mit einer Gegenstimme ab.

 

Schließung der Sitzung

Der öffentliche Teil der Sitzung wurde gegen 21.50 Uhr geschlossen.

 

Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 9. Dezember 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. November 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 21. Oktober 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. September 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juli 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 1. Juli 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juni 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 13. Mai 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. April 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 18. März 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Februar 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Januar 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 11. Dezember 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 2. November 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. Oktober 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. September 2023

Aktuelles aus dem Ferienausschuss vom 7. August 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juli 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juni 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Mai 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24.April 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. März 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. Februar 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. Januar 2023

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