Aktuelles aus dem Stadtrat vom 9. Dezember 2024

Ende letzter Woche ereilte die Stadtverwaltung die Nachricht, dass die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern 2025 um rund 5,7 Mio. EUR niedriger ausfallen werden als angenommen. Bei der bereits sehr angespannten Finanzlage war das eine schlechte Nachricht, die die 62. Sitzung des Stadtrates in dieser Wahlperiode prägte.
Darüber hinaus standen die weitere Vorgehensweise mit dem Radschnellweg Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf, die Zertifizierung zur Fahrradfreundlichen Kommune, der Bebauungsplan „Linder Siedlung Nord“ sowie Änderungen im Flächennutzungsplan auf der Tagesordnung.
Haushaltslage der Stadt Oberasbach
Bereits in der letzten Sitzung am 25. November 2024 hatte Kämmerer Bernd Fürchtenicht den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen für 2025 vorgestellt. Dabei ergab sich eine Deckungslücke von rund 9,8 Mio. EUR im Bereich der laufenden Kosten, mit der dieser Haushalt bereits nicht genehmigungsfähig sein würde. Nun erreichte die Stadt am Donnerstag die Nachricht, dass die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern 2025 um rund 5,7 Mio. EUR niedriger ausfallen werden als angenommen. Damit entsteht im Bereich der laufenden Kosten eine Unterdeckung im aktuellen Haushaltsplan in Höhe von 14,4 Mio. EUR bei gleichzeitigen Einnahmen von rund 37 Mio. EUR. Im Bereich der Investitionen beträgt das Minus 14,8 Mio. EUR (Deckung über Investitionskredite möglich, die allerdings die Zinsausgaben im Bereich der laufenden Kosten erhöhen). Aus diesem Grund zog Bürgermeisterin Birgit Huber am Donnerstag die Reißleine und verhängte für die Verwaltung eine sofortige Haushaltssperre.
Diese Haushaltssperre wirkt zunächst nur nach innen, d.h. die Stadt erfüllt weiterhin ihre Pflichtaufgaben und kommt allen Verpflichtungen gegenüber Dritten nach, die bereits vertraglich vereinbart sind. Der Neuabschluss von Verträgen und Verpflichtungen ist nur nach interner Beratung und ausdrücklicher Genehmigung durch die Bürgermeisterin oder die zuständigen Gremien des Stadtrates möglich. Das gleiche gilt für die Erbringung von freiwilligen Leistungen, diese werden bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Haushaltssperre betrifft alle potenziellen Neuausgaben unabhängig davon, ob dafür noch ungenutzte Haushaltsmittel verfügbar wären oder nicht. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt über die nächsten Wochen und Monate sicherzustellen, bis ein neuer genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen und von der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt, genehmigt wurde.
Da es sich um eingegangene Verpflichtungen aus gültigen Arbeitsverträgen handelt, ist die Zahlung von Löhnen und Gehältern an die Beschäftigten der Stadt Oberasbach nicht gefährdet.
Wie ist es dazu gekommen? Für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen prüft der Freistaat zunächst die „Bedürftigkeit“ der Kommune auf Basis der Daten aus dem Vorjahr (hier 2023) und geht gleichzeitig von einer über mehrere Jahre gleichmäßigen Einnahmensituation aus. Bisher lag Oberasbach in der unteren Hälfte der bayerischen Gemeinden und erhielt dementsprechende Zuwendungen. 2023 erhielt die Stadt Oberasbach unerwartet eine außerplanmäßige und einmalige Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 10 Mio. EUR, die die Finanzkraft sprunghaft um 41% nach oben schnellen ließ und für die Berechnungen des Haushaltsjahres 2025 knapp in die obere Hälfte der bayerischen Kommunen katapultierte (zum Vergleich: die Finanzkraft der übrigen Kommunen im Landkreis Fürth stieg zwischen einem und drei Prozentpunkten). Obwohl 2023 aus der Mehreinnahme Rückstellungen gebildet wurden, waren Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen nicht zu erwarten, so dass sich diese einmalige Mehreinnahme nun als Boomerang erwies, zumal die o.g. Berechnung der Finanzkraft der Stadt auch Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage hat (Zahlung der kreisangehörigen Kommunen an den Landkreis zur Finanzierung des LK-Haushalts). Diese fällt aufgrund dessen in diesem Jahr deutlich höher aus als in den Vorjahren und reißt zusätzliche Löcher in den Haushalt. Ironie der Geschichte: die Mehrbelastung für die Stadt durch die Kreisumlage und die Mindereinnahmen durch die Schlüsselzuweisung sind zusammen genommen voraussichtlich höher als die einmalige Gewerbesteuernachzahlung.
Die gute Nachricht daran ist, dass sich in den nächsten Jahren die Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage wieder normalisieren wird.
Für den Moment bedeutet das jedoch eine intensive Prüfung aller Einsparmöglichkeiten und strenge Haushaltsdisziplin. Im neuen Haushalt werden bereits seit einigen Wochen alle Positionen kritisch untersucht. Alle Akteure in der Stadt Oberasbach, die bisher Zuwendungen der Stadt in materieller oder immaterieller Art erhielten, müssen sich auf Einschnitte einstellen und überlegen wie sie Mindereinnahmen anderweitig kompensieren oder Ausgaben vermeiden können.
Zur Sicherstellung der Liquidität für die nächsten Monate beschloss der Stadtrat eine Nachtragshaushaltssatzung, die es der Finanzverwaltung ermöglicht, den Rahmen für die Kassenkredite zur Deckung laufender Ausgaben von derzeit 5,0 Mio. EUR auf die maximal zulässige Höhe von 8,3 Mio. EUR zu erhöhen (siehe Amtsblatt Ausgabe 2024-36).
Den Erlass der Haushaltssperre nahm der Stadtrat ohne Änderungsanträge zur Kenntnis.
Konzeptvorstellung Radschnellweg
Das Staatliche Bauamt Nürnberg stellte den aktuellen Stand der Vorentwurfsplanung für die Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf vor. Im Zuge des Verfahrens hat die Prüfung nun ergeben, dass es sich bei weiten Teilen der Streckenführung über die alte Bibertbahntrasse nach aktueller Rechtsauffassung um einen selbstständigen Radweg handelt. Obwohl die Funktion des Radschnellweges natürlich die Rothenburger Straße entlasten soll, bestehe nach Ansicht des Staatlichen Bauamts kein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang mit der Staatsstraße. Aus diesem Grund sieht das Staatliche Bauamt Nürnberg die Baulastträgerschaft bei der Stadt Oberasbach und damit auch die Kosten für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt. Das sind nach aktuellen Schätzungen für die Oberasbacher Bauabschnitte mit einer Länge von 2,2 Kilometer nur für Planung und Bau rund 13 Mio EUR. Zusätzlich sind die Betriebs- und Unterhaltskosten nicht zu unterschätzen, zumal diese auf Dauer zu Lasten der Stadt Oberasbach gingen.
Das Staatliche Bauamt stellte noch die Möglichkeit einer Bundesförderung bei den Baukosten in Höhe von 75% in Aussicht, durch die rund 3,3 Mio. EUR Nettokosten für Oberasbach blieben. Das Unterhaltsproblem sei aber auch hierdurch nicht gelöst.
Der Stadtrat fasste dazu keinen Beschluss, sondern einigte sich darauf, die neuen Informationen zunächst intern zu beraten und in der nächsten Sitzung darüber zu beschließen.
In Wortbeiträgen wurde jedoch darauf verwiesen, dass der Stadtrat bereits vor zwei Jahren beschlossen habe, das Projekt zwar grundsätzlich zu unterstützen, sich die Stadt Oberasbach jedoch nicht an den Kosten beteiligen wolle. Die Radverbindung werde weniger als eine Streckenführung zur Optimierung des Oberasbacher Binnenverkehrs gesehen, als vielmehr als eine Route für Nutzer aus dem Landkreis. An dieser Einschätzung habe sich nichts geändert, vielmehr habe sie sich durch die aktuelle Haushaltslage eher verstärkt.
Entscheidung zum Modal Split
Am 04.11.2024 fand die Hauptbereisung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommune Bayern zur Zertifizierung der Stadt Oberasbach als Fahrradfreundliche Kommune statt. Die Bewertungskommission schätzte die Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation als äußerst positiv ein und lobte das engagierte und zielgerichtete Vorgehen zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt Oberasbach. In diesem Zusammenhang wurde die Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune“ für Januar 2025 in Aussicht gestellt. Lediglich ein politischer Beschluss zur Steigerung des Anteils des Radverkehrs am sogenannten Modal Split steht noch aus.
Unter Modal Split versteht man den Anteil einzelner Verkehrsmittel am gesamten Verkehrsaufkommen. Dieser Anteil gibt Aufschluss über die jeweilige Verkehrsmittelnutzung in einer Kommune. Bezugsgröße ist dabei die Zahl der durchgeführten Wege bzw. Fahrten, unabhängig von deren Länge.
Im Allgemeinen ist das Fahrrad in der Stadt Oberasbach ein schnelles, kostengünstiges, platzsparendes, umweltfreundliches und von fast allen Bevölkerungsgruppen nutzbares Verkehrsmittel, welches einen hohen Beitrag zur Behebung der Problembereiche Lärm, Umwelt- und Feinstaubbelastung beitragen kann. Deshalb kommt dem Fahrrad als Verkehrsmittel in der Stadt- und Verkehrsplanung ein hoher Stellenwert zu.
Der Stadtrat beschließt, den Radverkehr in Oberasbach weiter zu fördern und den Radverkehrsanteil am Modal-Split im Binnenverkehr von 8% bis zum Jahr 2031 auf 13 % anzuheben. Der Radverkehr wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität angesehen.
Damit sind alle Rahmenbedingungen zur Zertifizierung als Fahrradfreundliche Kommune im Januar 2025 erfüllt.
Bebauungsplan Linder Siedlung Nord
Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22/1 „Linder Siedlung Nord“ in der Fassung vom 04.12.2024.
Ziel der Bauleitplanung ist die Steuerung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes, insbesondere das Maß der baulichen Dichte und Steuerung der Nachverdichtung sowie die Schaffung von Wohnraum im Bereich des geförderten Wohnungsbaus.
Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt (siehe Amtsblatt Seite XX).
Nach dem Stadtratsbeschluss vom 21.10.2024 wurden die Festsetzungen im WA 1 angepasst. In der bisherigen Planung war im Bereich WA1 die Errichtung von drei Vollgeschossen vorgesehen, wobei das dritte Geschoss als Staffelgeschoss errichtet werden musste. Nun wurde diese Festsetzung auf zwei Vollgeschosse angepasst. Des Weiteren wurden die wesentlichen Inhalte der Stellplatzsatzung in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf im Wege der erneuten öffentlichen Auslegung bekannt zu machen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes
Im Jahr 2020 beschloss der Stadtrat, dass der seit 2001 genehmigte Flächennutzungsplan im Anschluss an die Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit den bereits vorliegenden Änderungen komplett überarbeitet und neu gefasst werden soll.
Im Zuge der Überarbeitung des Flächennutzungsplans fanden im Mai 2023 und im September 2024 zwei Workshops des Stadtrates statt. Darin wurde über einzelne Flächen beraten. In seiner Sitzung vom 9. Dezember beriet der Stadtrat über den Vorentwurf und konnte nun über die letzten vier noch offenen Flächen beschließen. Somit kann der Vorentwurf durch das Planungsbüro abgeschlossen werden und dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen zur Billigung und Auslegung vorgelegt werden.
Im Anschluss daran wird die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.
Pestalozzi-Schulzentrum
Der Tagesordnungspunkt zur Vergabe von diversen Aufträgen im Zusammenhang mit dem Bau einer Mittagsbetreuung und einer Grundschule im Bereich des Pestalozzi-Schulzentrums wurde auf Antrag vom öffentlichen in den nichtöffentlichen Teil der Stadtratsssitzung verlegt.
Schließung der Sitzung
Nach den Anfragen der Mitglieder des Stadtrates an die Erste Bürgermeisterin und die Verwaltung wurde der öffentliche Teil der Sitzung durch Bürgermeisterin Birgit Huber um 21.05 Uhr geschlossen.
Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. November 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 21. Oktober 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. September 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juli 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 1. Juli 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juni 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 13. Mai 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. April 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 18. März 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Februar 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Januar 2024
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 11. Dezember 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 2. November 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. Oktober 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. September 2023
Aktuelles aus dem Ferienausschuss vom 7. August 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juli 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juni 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Mai 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24.April 2023
Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. März 2023