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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. November 2024

  • Stadtrat

In der 61. Sitzung der aktuellen Wahlperiode berieten die Mitglieder des Stadtrates über Fördermöglichkeiten im Rahmen des LEADER-Programms, über Grünordnungs- und Bauleitverfahren auf der Petershöhe und in Rehdorf, die Städtebauförderung im Rathausumfeld, die Ausweitung des vhs-Verbundes auf Großhabersdorf sowie die Konsolidierung des aktuellen Haushaltsentwurfes 2025.

LEADER-Förderung

Die Vorsitzende der LEADER-Region Landkreis Fürth e.V., Alida Lieb, stellte im Stadtrat die Rahmenbedingungen des LEADER-Förderprogramms vor. Dabei handelt es sich um ein Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum, das aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Bayern gespeist wird. In der aktuellen Förderperiode 2023 bis 2027 stehen dafür rund 1,8 Mio. EUR zur Verfügung.

Die zu fördernden Projekte sollen im Landkreis Fürth den vier Zielen Förderung von Klima- und Umweltschutz, Stärkung der regionalen Wertschöpfung, Sicherung der Daseinsvorsorge sowie Steigerung von Lebensqualität & sozialem Zusammenhalt dienen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Organisationen, Unternehmen und auch Privatpersonen. Das Projekt soll einen innovativen Charakter haben, die Mittel dürfen also nicht für Ersatzbeschaffungen verwendet werden. Neben den o.g. Zielen sollte es auch einen Nutzen für das LAG-Gebiet haben und der Vernetzung dienen. Vorteilhaft ist es auch, wenn es aus einer Bürgerbeteiligung heraus entstanden ist.

Förderfähig sind mit der Projektrealisierung verbundene Kosten u.a. wie Bauleistungen, Ausstattungen von Räumlichkeiten und Technik sowie Dienstleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Konzepterstellung und des Projektmanagements u.v.m. Die Fördersummen liegen zwischen 7.000 und 250.000 EUR mit einer Förderquote von 50% für Einzelprojekte (Abweichungen möglich). Aber auch Bürgerschaftliches Engagement kann gefördert werden. Dafür besteht ein Kleinprojektefond für Vereine und Initiativen, die bei einer Förderquote von 80% Zuschüsse bis zu 5.000 EUR gewähren.

Wie die o.g. Akteure konkret tätig werden können, erläuterte Alida Lieb: „Nehmen Sie Kontakt mit der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) im Landratsamt auf und stellen Sie Ihre Projektidee kurz dar. Sofern der Steuerkreis positiv über das Vorhaben entscheidet, unterstützt die LAG die Akteure bei der Erstellung des Förderantrags. Dieser wird dann hoffentlich vom Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewilligt. Erst dann kann mit der Projektumsetzung begonnen werden und abschließend können die Fördermittel ausgezahlt werden.“

Der Stadtrat begrüßte diese Initiative einmütig und hofft auf viele innovative Projektideen von Vereinen, Bürgern und Organisationen, die Oberasbach zu Gute kommen können. Zuletzt wurde auch die Errichtung des sehr beliebten Pumptrack in Oberasbach mit rund 80.000 EUR durch LEADER gefördert.

Kontakt: a-lieb@lra-fue.bayern.de oder Tel. 0911 9773-1030

Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung für die Jahre 2025 bis 2028

Turnusmäßig ist jährlich für das Sanierungsgebiet „Rathausumfeld / Stadtpromenade / Gemeinbedarfszentrum“ (Sanierungsgebiet Rathausumfeld) zum 1. Dezember 2024 eine Bedarfsmitteilung an die Regierung von Mittelfranken zur Städtebauförderung für das Folgejahr und drei weitere Fortschreibungsjahre zu stellen.

Der Stadtrat billigt die Bedarfsmitteilung an die Regierung von Mittelfranken zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2025 in Höhe von 425.000 EUR sowie die Vorschau für die weiteren Programmjahre 2026 bis 2028 in Höhe von 312.000 EUR, 180.000 EUR bzw. 150.000 EUR für das Sanierungsgebiet Rathausumfeld. Die Stadt Oberasbach stellt den 40%-igen städtischen Anteil und die weiteren, notwendigen Eigenmittel der Stadt Oberasbach (nicht förderfähige Kosten) vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch die Regierung von Mittelfranken für den Haushalt 2025 zur Verfügung.

Aufstellung eines Grünordnungsplanes Nr. 22/1 "Südöstlicher Neusiedlerweg"

Nach der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit würdigte der Stadtrat im Verfahren zur Aufstellung des Grünordnungsplanes Nr. 22/1 "Südöstlicher Neusiedlerweg" die Einwendungen der Öffentlichkeit sowie die Einwendungen ausgewählter Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Anschließend fasste der Stadtrat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Grünordnungsplan Nr. 22/1 „Südöstlicher Neusiedlerweg“. Dieser wird im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Oberasbach „Infos für alle“, Ausgabe 36/2024, am 20. Dezember 2024 veröffentlicht.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/2 „KiTa Rehdorf“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2024 die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen zur Errichtung eines „Wald/Naturkindergartens“ mit 25 Plätzen als weitere Gruppe zu ermitteln.

Das Landratsamt Fürth konnte die Erteilung einer Baugenehmigung als sonstiges Vorhaben nicht in Aussicht stellen. Baurecht kann somit nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, einen integrativen Natur-Kindergarten zu schaffen, der den Kindern eine naturnahe und ganzheitliche Bildung ermöglicht. Der Kindergarten soll in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Kindertagesstätte Storchennest errichtet werden, um Synergien zu nutzen und eine harmonische Verbindung zwischen den beiden Einrichtungen zu fördern. Dabei wird besonderer Wert auf die Erhaltung und Integration der natürlichen Umgebung gelegt, um den Kindern vielfältige Möglichkeiten zur Erkundung und zum Spiel in der Natur zu bieten. Der Bebauungsplan soll zudem sicherstellen, dass die baulichen Maßnahmen umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet werden, um die ökologischen Werte der Umgebung zu respektieren und zu fördern. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.

Der Stadtrat beschloss daher die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 24/2 mit der Bezeichnung „KiTa Rehdorf“. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Stadt Oberasbach im Stadtteil Rehdorf. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1012/9, 1037/2 und 1037/3, alle Gemarkung Leichendorf. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt.

Darüber hinaus beschloss der Stadtrat die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/2 „KiTa Rehdorf“. Ziel der Änderung ist die derzeitige Darstellung von Flächen für Landwirtschaft in Flächen für den Gemeinbedarf, für soziale Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen, umzuwandeln.

Erweiterung des vhs-Verbunds um Großhabersdorf

Am 18. Januar 2019 unterzeichneten der Markt Roßtal und die Stadt Oberasbach eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Volkshochschulen des Marktes Roßtal und der Stadt Oberasbach. Damit entstand der größte vhs-Verbund im Landkreis Fürth. Diese Zusammenarbeit hat sich als sehr erfolgreich für alle Seiten erwiesen. Der Verbund soll nun um die Volkshochschule der Gemeinde Großhabersdorf erweitert werden.

Die Gespräche mit der Gemeinde Großhabersdorf sind positiv verlaufen, so dass nun über die Aufnahme in den Verbund entschieden werden kann. In diesem Zuge erhält der Verbund auch einen neuen Namen. Er wird als Dreierverbund unter dem Namen „Volkshochschulverbund Südlicher Landkreis Fürth“ firmieren. Die Erweiterung des Verbunds wird mit Landesmitteln gefördert. Die Erweiterung wird eine Erhöhung der jährlichen Förderung der vhs aus Mitteln des Bayerischen Erwachsenenbildungsfördergesetzes zur Folge haben, da die vhs Großhabersdorf bisher zu klein war, um eigenständig Anrecht auf Fördermittel zu haben. Auch die Volkshochschulen Oberasbach und Roßtal profitieren von den Synergieeffekten. Unter anderem können einmal konzipierte Kurse auch am neuen Standort gehalten werden und Kurse, die bisher wegen mangelnder Belegung kurzfristig ausfallen mussten, können künftig durch das vergrößerte Einzugsgebiet ggfs. durchgeführt werden.

Die Leitung des Verbundes bleibt weiterhin die vhs Oberasbach. Dort werden alle Verwaltungsarbeiten für die beteiligten Volkshochschulen erledigt. Hierzu zählen auch die Kassengeschäfte der beteiligten Volkshochschulen. Die entsprechenden Befugnisse werden an die Stadt Oberasbach übertragen.

Der Verbund hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, daher werden rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Verbundes von der Stadt Oberasbach abgegeben bzw. Verträge von der Stadt Oberasbach geschlossen. Die Volkshochschulen Großhabersdorf, Roßtal und Oberasbach sind weiterhin rechtlich selbständig. Die Kurse bleiben daher auch der einzelnen vhs zugeordnet.

Der Stadtrat ermächtigte die Verwaltung die „Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Volkshochschulen im südlichen Landkreis Fürth“ mit der Gemeinde Großhabersdorf und dem Markt Roßtal zur Bildung des Volkshochschulverbunds Südlicher Landkreis Fürth abzuschließen.

Haushalt 2025: Aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise für eine Konsolidierung

Der Stadtkämmerer Bernd Fürchtenicht gab einen Überblick über die finanzielle Situation der Stadt Oberasbach für das Haushaltsjahr 2025. Der städtische Haushalt unterscheidet nach konsumtiven Aufwendungen und investiven Ausgaben. Letztere können über Kreditaufnahme gedeckt werden. Die konsumtiven Aufwendungen jedoch nicht.

Nach dem aktuellen Planungsstand (14.11.2024) ist allein im konsumtiven Bereich eine Deckungslücke von 9,8 Millionen Euro vorhanden, die zwingend durch Einsparungen und Mehreinnahmen zu schließen ist, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen. Darüber hinaus wäre noch eine Kreditaufnahme von 14,8 Millionen Euro für Investitionen erforderlich. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Verpflichtungen für anteilige im Haushaltsjahr 2025 anfallende Zinsen und Tilgungen sind noch nicht in der oben genannten Summe enthalten und müssten ebenfalls erwirtschaftet werden.

Derzeit wird im Landkreis beraten, die Kreisumlage um 5 Prozentpunkte zu erhöhen. Das entspräche einer Mehrbelastung von ca. 5,9 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2024 für Oberasbach. Die angekündigten erhöhten Zuweisungen der Landesregierung von insgesamt 550.000 Euro werden die Deckungslücken aber bei weitem nicht schließen.

Die prekäre Haushaltslage der Stadt Oberasbach insbesondere im konsumtiven Bereich benötigt zwingend eine Konsolidierung des Haushaltes, um einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt zu erzielen.

Der Kämmerer wies ausdrücklich auf die Grundsätze der Einnahmebeschaffung gemäß Gemeindeordnung hin. Demnach sind für die Aufgabenerfüllung die erforderlichen Einnahmen vornehmlich aus besonderen Entgelten für die erbrachten Leistungen zu beschaffen. Erst danach sind die Deckungsmittel über Steuern zu erzielen. Der Gesetzgeber geht also zunächst davon aus, dass derjenige, der eine kommunale Leistung in Anspruch nimmt, oder eine kommunale Einrichtung benutzt, die Kosten in vertretbarem Umfang tragen soll.

Aufgrund einer relativ guten Finanzlage der Stadt Oberasbach wurde das in den letzten Jahren jedoch nicht flächendeckend praktiziert und viele Leistungen wurden sogar kostenlos angeboten. Daher sei nun ein massives Umdenken erforderlich, so der Kämmerer.

Darüber hinaus seien die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zu anderen Kommunen relativ gering. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) habe bereits in seinem letzten Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 auf die unterdurchschnittliche Realsteuerkraft Obersbachs hingewiesen. Bei der Gewerbesteuer betrug sie 2019, im Jahr ihres höchsten Aufkommens im Prüfungszeitraum, nur rd. 22,9 % der auf Einwohner umgerechneten Grundbeträge vergleichbarer Gemeinden.

Somit verbleibt als Haupteinnahmequelle unverändert die Einkommensteuerbeteiligung als wichtigste Einzeleinnahmequelle. Diese lässt sich aber seitens der Stadt Oberasbach nicht wirklich wesentlich steuern.

Insofern wird seitens der Kämmerei empfohlen, die Thematik Ausweisung von Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan noch einmal intensiv zu beraten, um die Gewerbesteuereinnahmen zumindest langfristig und nachhaltig zu steigern.

Nach Beratungen, ob die Konsolidierung im Rahmen eines kleineren Gremiums (Hauptverwaltungsausschuss oder „Sparkommission“) beschlussfähig beraten werden soll, fasste der Stadtrat mehrheitlich den Beschluss, die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung weiterhin im Plenum des Stadtrates zu beraten und zu beschließen.

Schließung der Sitzung

Nach den Mitteilungen und der Beantwortung der Fragen der Mitglieder des Stadtrates wurde der öffentliche Teil der Sitzung um 21.05 Uhr geschlossen.

Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 21. Oktober 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. September 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juli 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 1. Juli 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juni 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 13. Mai 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. April 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 18. März 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Februar 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Januar 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 11. Dezember 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 2. November 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. Oktober 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. September 2023

Aktuelles aus dem Ferienausschuss vom 7. August 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juli 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Juni 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 22. Mai 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24.April 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. März 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 27. Februar 2023

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. Januar 2023

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