Aktuelles aus dem Stadtrat vom 30. Juli 2025

Vor Beginn der 70. Sitzung des Stadtrates konnte Bürgermeisterin Birgit Huber die Oberasbacher Sieger der Aktion STADTRADELN ehren. Anschließend fand noch eine Bürgerfragestunde statt, bevor es in die Sachberatungen der sehr umfangreichen Tagesordnung ging.
Einen separaten Bericht zur STADTRADELN-Siegerehrung finden Sie hier auf unserer Homepage.
Die Tagesordnung umfasste zunächst im öffentlichen Teil 21 Tagesordnungspunkte mit zahlreichen Unterpunkten. Um eine angemessene und sachorientierte Beratung der Themen sicherzustellen, beschloss der Stadtrat mehrheitlich, die ursprünglich vorgesehenen Punkte Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, Jahresabschluss der RangauWerke, Errichtung einer Windkraftanlage, Bauleitverfahren für einen Batteriespeicher, Satzung über Fahrradabstellplätze, Jahresabschluss der städtischen Versorgungsbetriebe und Vergabe der Reinigungsleistungen für die Asbachhalle auf den Ferienausschuss bzw. die nächste ordentliche Sitzung des Stadtrates im September zu vertagen. Auch der Tagesordnungspunkt Erschließungspflicht Rehdorfer Straße 1-7, bei dem es um potenzielle Einnahmen für die Stadt Oberasbach geht, wurde entgegen des Wunsches der Bürgermeisterin Birgit Huber durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung genommen.
Auftragsvergabe Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung im Rathaus und in der Grundschule Altenberg
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich trotz der schwierigen Finanzlage und unter Abwägung der Sicherheitsinteressen den Auftrag zur Installation der Brandmeldeanlage und der Sicherheitsbeleuchtung im Rathaus (rund 136.000 EUR) und in der Grundschule Altenberg (rund 142.000 EUR) zu vergeben.
Haushalt und Sportförderung
Nachdem der Stadtrat in seiner letzten Sitzung am 23. Juni 2025 den Haushalt 2025 und die zugehörige Haushaltssatzung beschlossen hatte, führte die Rechtsaufsicht die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch. Am Tag vor der Sitzung erhielt die Stadtverwaltung Oberasbach das Genehmigungsschreiben für den Haushalt 2025 vom Landratsamt.
Der Geschäftsleitende Beamte Markus Träger stellte dem Stadtrat das Würdigungsschreiben, dessen Auflagen und Konsequenzen für Oberasbach in einer deutlichen Präsentation vor.
Wie bereits häufiger berichtet weist der vom Stadtrat beschlossene Haushalt 2025 im Finanzhaushalt ein Defizit von 10,2 Mio. EUR aus. Die mittelfristige Finanzplanung sieht bis 2028 ein ungedecktes Finanzloch von 16 Mio. EUR vor. Um die für 2025 geplanten (und teilweise bereits durchgeführten) Investitionen zu finanzieren, war im Haushalt eine Kreditneuaufnahme von 5,65 Mio. EUR eingeplant. Um diese auch tatsächlich aufzunehmen, ist die Kreditgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt erforderlich.
Das ernüchternde Ergebnis der Haushaltsprüfung ist nun, dass die Rechtsaufsicht die Kreditaufnahme von 4,65 Mio. abgelehnt hat. Lediglich die Aufnahme eines neuen Kredites in Höhe von 1,0 Mio. EUR ausschließlich für die Begleichung der Kosten für die Fertigstellung der Asbachhalle wurde in Aussicht gestellt, sofern der Stadtrat u.a. die folgenden Bedingungen erfüllt.
- Die Untergrenze für die durch den Stadtrat festzulegenden Nutzungsgebühren für sämtliche Sportstätten in Oberasbach müssen mindestens die Betriebskosten abdecken.
- Laufende Investitionen sind zu beenden, bevor neue gestartet werden dürfen.
- Investitionen sind auf unabweisbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge zu beschränken. Für diese sind Finanzierungspläne vorzulegen.
- Bis 28. Februar 2026 hat die Stadt Oberasbach der Rechtsaufsicht einen Haushaltskonsolidierungsplan mit Haushalt 2026 vorzulegen.
- Neue Freiwillige Leistungen sind zu unterlassen, bestehende auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.
- Die Summe der freiwilligen Leistungen ist um mindestens 30% zu reduzieren. Die Einsparungen sind nachzuweisen.
Nachdem in den letzten Jahren und in den letzten Monaten die Hinweise und Warnungen der Rechtsaufsicht im Hinblick auf die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage im Stadtrat keine Mehrheiten fanden, treffen die Auflagen Stadt und Stadtrat nun umso härter. Das zwingend geforderte Konsolidierungskonzept entspricht im Vergleich mit der Privatwirtschaft einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dort überwacht ein sogenannter bestellter Sachwalter die Entscheidungen des Unternehmens im Sinne der Gläubiger (nicht zu verwechseln mit einem Insolvenzverwalter in einem ordentlichen Insolvenzverfahren). Die Rolle des Sachwalters kommt nun der Rechtsaufsicht zu.
Der wesentliche Unterschied zur Privatwirtschaft ist jedoch, dass bei Kommunen kein Schuldenschnitt mit den Gläubigern vereinbart werden kann und somit die Schulden und Zinsbelastungen immer weiter steigen, wenn nicht einschneidende Maßnahmen ergriffen werden.
Die Investitionskredite von 5,65 Mio. EUR wurden abgelehnt, weil amtlich festgestellt wurde, dass Oberasbach die finanzielle Leistungsfähigkeit fehlt, um seine geplanten Investitionen zu bezahlen. Der „Restkredit“ über 1,0 Mio. EUR wurde nicht gewährt, weil man Oberasbach zumindest die Kapitaldienstfähigkeit für diese eine Million EUR zugesteht, sondern weil der Schaden durch die Nichtgewährung der für die Fertigstellung der Asbachhalle erforderlichen Mittel und die damit verbundene drohende Bauruine einen größeren Schaden für den Steuerzahler darstellen würde.
Der Geschäftsleitende Beamte brachte die unangenehme Wahrheit auf den Punkt: Der Stadt Oberasbach droht im 4. Quartal 2025 die Zahlungsunfähigkeit und damit die akute Gefährdung der Funktionsfähigkeit!
Derzeit lebt die Stadt noch von einer Kreditermächtigung in Höhe von 3 Mio. EUR aus dem Jahr 2023 und einem noch nicht vollständig ausgeschöpften Rahmen bei den Kassenkrediten. Diese „Dispokreditlinie“ wurde der Stadt mit Schreiben der Rechtsaufsicht vom 29.07. aber auch von 8,035 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR zusammengestrichen. Das engt den finanziellen Spielraum noch weiter ein.
Als unmittelbare Folge der Haushaltsgenehmigung seien die Auflagen durch den Stadtrat unmittelbar umzusetzen, wenn die notwendige Kreditaufnahme nicht gefährdet werden solle. Darüber hinaus sei in der Haushalts- und Finanzplanung für 2025 und die Folgejahre unbedingt auf die Haushaltskonsolidierung zu achten. Die Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen sowie die Reduzierung der Aufwendungen sind zwingend erforderlich.
Ohne strenges Sparkonzept kann die -derzeit nicht vorhandene- dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden. Und „solange jedoch freiwillige Leistungen das Leistungsvermögen der Stadt Oberasbach übersteigen wird die Kreditaufnahme aufgrund des Verstoßes gegen Art. 62 GO (Gemeindeordnung) und mangelnder Haushaltsdisziplin nicht in Aussicht gestellt“, so die Rechtsaufsicht.
Die Folgen einer fehlenden Kreditaufnahme ist die faktische Zahlungsunfähigkeit der Stadt, die Absenkung der Sportförderung auf NULL und in Konsequenz ist die Festsetzung der Nutzungsentgelte gemäß der Kalkulation von Amts wegen, die sogenannte Ersatzvornahme, durch das Landratsamt oder die Schließung der Sportstätten für die Vereinsnutzung denkbar.
Im Hinblick auf die Sportförderung machte Markus Träger auch nochmal ganz deutlich, dass Sportförderung grundsätzlich zulässig und wünschenswert sei, dass es nicht die Absicht sei, die Sportvereine zu schwächen, ganz im Gegenteil. Aber Sportförderung ist rechtlich unzulässig, wenn dadurch Pflichtaufgaben nicht mehr finanziert werden können. Und genau an dieser Stelle sei die Stadt Oberasbach angekommen.
Revision des Beschlusses zur Übergangsphase für die Nutzungsentgelte der städtischen Sportstätten vom 26. Mai 2025
Am 26. Mai hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, ab dem 1. September 2025 für alle Oberasbacher Sporthallen (außer der Asbachhalle) Nutzungsentgelte von 5,- EUR pro Halleneinheit und 45 Minuten sowie für die Sportplätze 10,- EUR einzuführen. Diese Werte sollten zunächst, so der Vorschlag der Sportreferenten und der Verwaltung, bis zum 28.02.2026 begrenzt werden und dann den tatsächlichen Kosten angenähert werden (siehe dazu auch Aktuelles aus dem Stadtrat im Mitteilungsblatt „Infos für alle“ vom 6. Juni 2025). Entgegen der Hinweise der anwesenden Rechtsaufsicht beschloss der Stadtrat jedoch mehrheitlich, diesen Zeitraum um weitere sechs Monate bis zum 31. August 2026 auszudehnen und damit die freiwilligen Leistungen der Sportförderung auszuweiten.
Dieser Beschluss wurde im Nachgang von der Rechtsaufsicht für rechtswidrig erklärt, weil dem Beschluss a) keine Kalkulation zugrunde lag und b) sie einen langfristigen Eingriff in den Haushalt 2026 darstellt. Deshalb beschloss der Stadtrat in seiner jetzigen Sitzung, diesen Beschluss im Hinblick auf die Ausweitung bis zum 31.08.2026 zu revidieren. Anschließend wurde das Nutzungsentgelt neu festgelegt.
Nutzungsentgelte für städtische Sportstätten
Der Stadtrat beschloss nach intensiven Beratungen die Entgeltordnung für die Nutzung der städtischen Sportstätten pro Nutzungseinheit für die Dauer von 45 Minuten. Für Vereine, deren Mitglieder zu mindestens 35% aus Einwohnern Oberasbachs bestehen, werden ab 1. September 2025 ermäßigte Entgelte für die Nutzung der Sportstätten erhoben. Diese decken lediglich die Betriebskosten ab. Damit wird eine wesentliche Auflage der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Kreditgenehmigung für die 1,0 Mio. EUR zur Fertigstellung der Asbachhalle erfüllt.
Die detaillierten Werte entnehmen Sie bitte der Anlage zur Entgeltordnung. Bei den veröffentlichten Werten in der Rubrik „NE = 45 min“ (NE = Nutzungseinheit) handelt es sich um Nutzungsentgelte für Vollzahler. Die ermäßigten Entgelte sind die aktuell kalkulierten Betriebskosten. Der Stadtrat hat sich in dem Beschluss vorbehalten, die Kalkulation noch einmal im Detail zu überprüfen. Somit handelt es sich zunächst um Richtwerte.
Die Nutzungsentgelte wurden für die einzelnen Hallen zunächst bis 28. Februar 2026 festgelegt. So beträgt das Entgelt für Vollzahler in der Jahnhalle 30,00 EUR und in der neuen Asbachhalle 70,00 EUR pro Hallenteil und 45 Minuten Dauer. Ein Sportfeld in der Pestalozzi-Mittelschule ist künftig für 8,00 EUR zu haben, die Sporthalle der Grundschule Altenberg für 15,00 EUR (alle Werte verstehen sich zzgl. MwSt.).
Für die Jahnhalle und die Asbachhalle sind derzeit ermäßigte Nutzungsentgelte (=Betriebskosten) für einen Hallenteil und Dauer von 45 Minuten von 16,19 EUR bzw. 16,72 EUR kalkuliert (zzgl. MwSt.). Die kalkulierten Betriebskosten enthalten keine Kosten für Bau, Abschreibung und Zinsen.
Teilweise Weiterverrechnung der Flatrate
Die Stadt Oberasbach stellt den Oberasbacher Sportvereinen auch Hallenkapazitäten in den Landkreishallen im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium und in der Realschule Zirndorf kostenlos zur Verfügung. Dafür berechnet der Landkreis der Stadt Oberasbach eine Kostenpauschale in Höhe von 87.000 EUR im Jahr. Diese Vereinbarung endet am 28.02.2026.
Ab 1. September hat das allerdings zur Folge, dass Sportgruppen ihre Übungseinheiten in den Landkreishallen kostenfrei absolvieren können, da die Stadt diese nicht weiterverrechnet, während Sportgruppen in den städtischen Sporthallen Nutzungsentgelte bezahlen müssen. Aus diesem Grund wurde der Antrag gestellt, den Oberasbacher Sportvereinen in den Landkreishallen aus Gleichbehandlungsgründen pauschal den Durchschnittsbetrag der in den Oberasbacher Hallen berechneten Betriebskosten in Rechnung zu stellen.
Diesen Antrag lehnte der Stadtrat trotz der dringenden Empfehlung der Rechtsaufsicht, die Einnahmensituation der Stadt Oberasbach zu verbessern, durch Mehrheitsbeschluss ab.
Vermietung von Räumen in der Jahnhalle an die Kraftsportabteilung des TSV Altenberg
Die Kraftsportabteilung des TSV Altenberg nutzt 415 m² im Erdgeschoss der Jahnhalle exklusiv und kostenlos zur Ausübung ihres Sports sowie sanitäre Anlagen und Umkleiden zur Mitnutzung. Diese Nutzung ist durch einen privatrechtlichen Mietvertrag zu regeln, da die Räumlichkeiten keine öffentliche Einrichtung, sondern eine Einrichtung des TSV Altenberg darstellen. Allein die kalkulatorischen Betriebskosten für den genutzten Bereich liegen bei rund 1.440,- EUR monatlich.
Dennoch hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung mit dem Abschluss eines Mietvertrages mit einer monatlichen Bruttowarmmiete von 600,- EUR mit dem TSV Altenberg zu beauftragen.
Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass sie diesen Beschluss, sofern er gefasst wird, für rechtswidrig hält. Aus diesem Grund wird die Verwaltung diesen Beschluss nicht vollziehen und der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorlegen.
Weitere Beschlüsse
- Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu einem Bauleitverfahren der Stadt Fürth im sogenannten ehemaligen „Faurecia-Areal“ in Fürth äußerte der Stadtrat keine Einwände zu haben.
- Zwei ähnlich lautende Anträge hatten zum Ziel, dass die Stadt die Möglichkeiten prüft, ihre finanziell angespannte Lage durch Verkauf oder Verpachtung der Asbachhalle zu verbessern. Vorgeschlagene Prüfoptionen waren eine ergebnisoffene Verpachtung (vorzugsweise an den Landkreis), dauerhafte Teilvermietungen, Sale-and-Lease-Back-Lösungen mit externen Interessenten etc.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, einen solchen ergebnisoffenen Prüfauftrag zu erteilen.
- Der Stadtrat beschloss aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt Oberasbach die Aufwandspauschale und zusätzlichen Sitzungsgelder der Stadtratsmitglieder um 10% zu kürzen. Die monatliche Grundpauschale beträgt somit 286,86 EUR, die Entschädigung für Ausschüsse 52,16 EUR. Die monatliche Pauschale für elektronische Medien in Höhe von 25,00 EUR wird vollständig gestrichen.
Schließung der Sitzung
Bürgermeisterin Birgit Huber schloss den öffentlichen Teil der Sitzung nach den Mitteilungen und Anfragen der Stadtratsmitglieder um 22.40 Uhr.
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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 31. März 2025
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