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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 26. Mai 2025

  • Stadtrat

Die Auswirkungen der prekären Finanzlage der Stadt auf die Bürger weckte das öffentliche Interesse in besonderem Maße. Der Sitzungssaal war gut gefüllt. Auf Wunsch der Mitglieder des Stadtrates waren erneut zwei Vertreter der Rechtsaufsicht anwesend, um die Stadträte über die Konsequenzen der Haushaltslage zu informieren und ihnen die Folgen ihrer Entscheidungen zu verdeutlichen.

Einbringung des Haushalts 2025

Bürgermeisterin Birgit Huber brachte einen (Not-)Haushalt 2025 ein. Im Gegensatz zum ersten Entwurf vom Januar konnten durch zahlreiche kleine, aber einschneidende Maßnahmen nochmal 1,5 Mio. EUR Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit eingespart werden. Darüber hinaus wurden insbesondere Infrastruktur-Investitionen 2025 von 14,7 Mio. EUR auf 6,5 Mio. zusammengestrichen.

Der nun eingebrachte Finanzhaushalt geht von Einzahlungen von 38,4 Mio. EUR aus. Dem stehen noch Auszahlungen von 54,8 Mio. EUR gegenüber (Finanzmittelfehlbetrag 16,4 Mio. EUR). Für die in den Auszahlungen enthaltenen Investitionen von 6,5 Mio. EUR ist eine Kreditaufnahme erforderlich. Wie jeder private Kreditnehmer auch muss die Stadt finanziell leistungsfähig sein und gegenüber der Genehmigungsbehörde (Rechtsaufsicht am Landratsamt) ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit nachweisen. Diese ist jedoch nur gegeben, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, in diesem Fall die Tilgung der Kreditraten aus dem Saldo der Verwaltungstätigkeit bestritten werden kann. Aber auch dieser Saldo fällt derzeit mit 10,7 Mio. EUR negativ aus. Ohne Nachbesserungen oder schlüssige mittelfristige Konsolidierungskonzepte erscheint der Haushalt nicht genehmigungsfähig. Die letzte Entscheidung darüber, aber vor allem über die Kreditgenehmigung, liegt bei der Rechtsaufsicht.

Bürgermeisterin Birgit Huber erinnerte nochmals an die Gründe für die Schieflage, die bereits ausführlich beschrieben wurden: das grundsätzliche Strukturproblem (Kommunen müssen Aufgaben übernehmen ohne finanzielle Ausstattung von Bund oder Freistaat, hier z.B. Transferleistungen von 23,7 Mio. EUR). Ferner die um 5,7 Mio. EUR gesunkenen Schlüsselzuweisungen, die um 5,6 Mio. EUR gestiegene Kreisumlage, der bereits seit Jahren bestehende Oberasbacher Gegensatz zu hoher Ausgaben und zu geringer Einnahmen, auf die die Rechtsaufsicht den Stadtrat bereits seit 2016 jährlich hingewiesen hat. Hinzu kommen bereits jetzt die Finanzierung der Baukosten der neuen Asbachhalle, besonders beeinflusst durch die Kostensteigerungen infolge von Pandemie und Ukraine-Krieg. Künftig werden auch die immensen Unterhaltskosten der Asbachhalle die Stadtkasse massiv belasten.

Die Konsequenzen aus diesen Entwicklungen waren die Haushaltssperre und drastische Rotstiftgespräche, die Konzentration auf Pflichtaufgaben und die Streichung freiwilliger Leistungen.

Die Rechtsaufsicht machte auf Nachfrage aus dem Stadtrat sehr deutlich, dass gerade die Streichung von freiwilligen Leistungen und Steigerung der Einnahmen ein wichtiger Bestandteil des im Sommer zu erstellenden Konsolidierungskonzeptes sein muss. Der Stadtrat müsse seine Bereitschaft nachweisen, so die Rechtsaufsicht, harte Einschnitte mitzutragen, damit Kreditgenehmigungen auch in Zweifelsfällen überhaupt erwogen werden können. Kredite seien heuer und in den nächsten Jahren unerlässlich, um überhaupt den Pflichtaufgaben nachkommen zu können, z.B. für den Neubau der Mittagsbetreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung. Auf die Nachfrage, ob zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe Kredite genehmigt werden müssten, machte die Rechtsaufsicht nochmal ganz deutlich, dass Kredite auch für Pflichtaufgaben nur bei dauerhafter Leistungsfähigkeit genehmigt werden. Dazu müsse der Stadtrat alles Erdenkliche tun, um die Finanzen zu konsolidieren, insbesondere freiwillige Leistungen zu streichen und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Ansonsten seien im nächsten Jahr keine Kreditaufnahmen möglich! Sofern der aktuelle Stadtrat dies nicht tue, müsse es dann eben der nächste Stadtrat ab Mai 2026 tun – entgegen möglicher anderslautender Versprechen im Wahlkampf.

In diesem Zusammenhang fasste der Stadtrat folgende Beschlüsse (siehe auch Amtsblatt Nr. 41/2025):

  • Mit Wirkung vom 1. September erhebt die Stadt Oberasbach erstmals Nutzungsentgelte für die Sportstätten von den Vereinen. Diese betragen 5 EUR pro Halleneinheit für 45 Minuten und 10 EUR pro Sportplatz für 90 Minuten. Eine Regelung für die Asbachhalle soll in der Juni-Sitzung getroffen werden. Die Sätze liegen weit unterhalb der tatsächlichen Betriebskosten und mildern diese für freiwillige Leistungen entstehenden Defizite nur unwesentlich ab. Der Vorschlag der Sportreferenten und der Verwaltung, diese Sätze nur auf sechs Monate zu begrenzen, um dann höhere Sätze zu vereinbaren, die den tatsächlichen Betriebskosten näherkommen, wurde abgelehnt und die Gültigkeit stattdessen auf 12 Monate verlängert. Dieser Beschluss vergrößert die Defizite mit den möglichen o.g. negativen Folgen für die Kreditfähigkeit.
     
  • Für die Stadtbücherei werden ab 1. September 2025 ebenfalls Nutzungsgebühren eingeführt. Bisher war die Oberasbacher Bücherei eine der wenigen größeren im Umkreis, die keine Nutzungsgebühren erhob. Die Jahresgebühr beträgt dann 12,00 EUR, das bedeutet umgerechnet 1,00 EUR pro Monat. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen auch weiterhin keine Gebühr. Daneben wurde eine neue Benutzungssatzung beschlossen.
     
  • Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 400 erhöht, erhoffte Mehreinnahme 554.000 EUR. Damit ist die Stadt vergleichbar mit den Sätzen der Nachbarstädte. Bis zu diesem Hebesatz bleibt die Gewerbesteuer für Personengesellschaften kostenneutral.
Weitere Beschlüsse
  • Unabhängig von der Finanzlage erfolgte nach vier Jahren die turnusgemäße Überprüfung der Friedhofsgebühren. Diese wurden analog zur Kostenentwicklung in der Friedhofsgebührensatzung neu festgelegt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Änderung der Friedhofssatzung.
     
  • Ebenso beschlossen wurde aufgrund gesetzlicher Änderungen eine neue Stellplatzsatzung.
     
  • Die Abstandflächensatzung wurde aufgehoben.
     
  • Das Bauleitverfahren 24/1 „Petershöhe“ wurde aufgrund fehlender Geldmittel ruhend gestellt, da es keine Pflichtaufgabe ist. Die damit einhergehende Veränderungssperre zur Sicherung der Quartierstruktur wurde aufgehoben.
Schließung der Sitzung

Bürgermeisterin Birgit Huber schloss den öffentlichen Teil der Sitzung gegen 22.05 Uhr.

Berichte aus früheren Sitzungen des Stadtrates

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 28. April 2025

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 31. März 2025

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Februar 2025

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 20. Januar 2025

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 9. Dezember 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25. November 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 21. Oktober 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 23. September 2024

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24. Juli 2024

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