Aktuelles aus dem Stadtrat vom 9. Februar 2026

Die 77. Sitzung der aktuellen Amtszeit, die ursprünglich für den 26. Januar vorgesehen war, begann ohne Bürgerfragestunde. Die Beratungen zum Schwerpunktthema Haushalt mit Konsolidierungskonzept fanden im nichtöffentlichen Teil statt. Im öffentlichen Teil ging es v.a. um den Tagesordnungspunkt zur Jahnhalle.
Information zur Widmung der Jahnhalle Oberasbach – Schulsport und Versammlungsstätte
Stadtbaumeister Vlad-Antoniu Lazar erläuterte mit Verweis auf seine Beratungsvorlage, dass die Jahnhalle 1965 als Sporthalle genehmigt und gebaut worden sei, aber nicht den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften entspreche. Für Unfallverhütung existiere kein Bestandsschutz. Die Jahnhalle könne also nicht als Sporthalle genutzt werden, solange sie nicht nachgerüstet werde. Dies habe eine Begehung am 05.12.2025 mit einer Vertreterin von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ergeben. Die Nachgenehmigung aus dem Jahr 2019 im Rahmen der damaligen Sanierung betraf nur die Genehmigung der Kraftsportabteilung im EG sowie den Einbau einer Treppe und eines Aufzuges. Auf die Ertüchtigung mit Prallwänden wurde damals aus Kostengründen verzichtet.
Die Begehung war notwendig geworden, da geprüft werden sollte, ob die Jahnhalle bei einer möglichen Vermietung der benachbarten neuen Asbachhalle für den Schulsport geeignet sei. Ergebnis: Die Jahnhalle sei bis zur Ertüchtigung für Sport nicht geeignet – dieser Befund gelte allgemein auch für Vereinssport, auch wenn DGUV nicht für die Vereine zuständig ist.
Zu den Mängeln, die behoben werden müssten, gehört u.a. der Einbau einer umlaufenden Prallwand auf Höhe mind. 2,0 Metern (auch im Bereich der Bühne, als mobile Elemente), um die bemängelte Wandoberfläche und Ebenflächigkeit korrekt herzustellen.
Die 1965 gebaute Jahnhalle entspricht auch nicht den Anforderungen der 1970 eingeführten Versammlungsstättenverordnung (VStättV) – eine entsprechende Ertüchtigung sei bei den Planungen für die Sanierung ab Ende 2015 auch nicht gefordert worden. Für gelegentliche Sonderveranstaltungen mit mehr als 200 Personen muss eine Sondergenehmigung des Landratsamtes (mit bestimmten Vorlagen) eingeholt werden. Für die Funktion als Veranstaltungshalle muss die Jahnhalle brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Die notwendigen Zusatzmaßnahmen müssen durch ein neues Brandschutzkonzept definiert werden – dieses wurde bis jetzt wegen der Haushaltslage nicht durchgeführt. Eine Kostenschätzung kann erst nach der Erstellung des Brandschutzkonzeptes und der Bekanntmachung der Kompensationsmaßnahmen erfolgen. Erste Bürgermeisterin Birgit Huber gab bekannt, dass sie bereits verfügt habe, dass zeitnah ein neues Brandschutzgutachten erstellt werde – die Kosten hierfür werden auf 13.000 EUR geschätzt.
Nach Anfragen der Stadtratsmitglieder, die sich schwerpunktmäßig um die Wahlplakatierung im Stadtgebiet drehten, schloss Erste Bürgermeisterin Birgit Huber den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.56 Uhr.
Vertiefende Informationen zur Jahnhalle finden Sie hier.
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