Aktuelles aus dem Stadtrat vom 29. Juli 2026

Zwei Hauptthemen standen im Fokus der vierten Sitzung der aktuellen Amtsperiode: Die Verwaltung erläuterte den rechtlichen Hintergrund der erforderlichen Erhöhung der Wassergebühren Zudem stellte die Polizeiinspektion Stein den Sicherheitsbericht 2025 für Oberasbach vor.
Zur Rechnungslegung 2025 und dem zweiten Quartalsbericht 2026 der wbg Zirndorf/Oberasbach bestand kein ausgiebiger Beratungsbedarf. Erster Bürgermeister Thomas Diebenbusch wurde bevollmächtigt, für die Stadt Oberasbach in der Gesellschafterversammlung die Stimme abzugeben. Vom Jahresüberschuss in Höhe von 188.637,73 € werden der Stadt Oberasbach 27.616,14 € zur Verrechnung gutgeschrieben.
Sicherheitsbericht 2025
Der Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion (PI) Stein für 2025 fiel positiv aus: insgesamt ist die Zahl der Straftaten im Landkreis rückläufig und der Landkreis Fürth ist weiterhin der sicherste Landkreis im Freistaat Bayern. In Oberasbach wurden 2025 423 Straftaten verübt; 2024 waren es 425. Die Aufklärungsquote betrug knapp 63 Prozent. Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.
Hintergrundinfos Wassergebühren
Da der Beschluss zur Erhöhung der Wassergebühren in der vorangegangenen Sitzung zu vielen Fragen hinsichtlich der Höhe und Vermeidbarkeit geführt hatte, nahm sich der Geschäftsleitende Beamte Markus Träger noch einmal Zeit, die häufigsten Fragen zu beantworten.
Zu diesen zählte, ob es eine Alternative zur aktuellen Erhöhung auf 4,12 EUR/m³ gebe. Die klare Antwort lautet nein. Sowohl das Kommunale Abgabengesetz (KAG) als auch die Gemeindeordnung des Freistaates Bayern schreiben vor, dass städtische Einrichtungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kostendeckend betrieben werden müssen: Alle entstehenden Kosten müssen über Gebühren (d.h. die tatsächliche Nutzung einer städtischen Leistung) bzw. Beiträge (d.h. Geld für die Möglichkeit einer Nutzung) gedeckt werden. Eine Quersubvention ist nicht möglich. Oberasbach untersteht auch in dieser Hinsicht der Kontrolle des Landratsamtes. Die gleiche Regelung (Kostendeckung) verhindert übrigens, dass größere Rücklagen gebildet werden können, um damit eine Erhöhung der Gebühren zu vermeiden.
Eine „einfache Nachkalkulation“ zu einem früheren Zeitpunkt war ebenfalls nicht möglich, da der Berechnungszeitraum beim letzten Mal auf 4 Jahre festgelegt wurde und die Hürden für eine vorzeitige zusätzliche Berechnung hoch sind. Zudem waren der Wassercent und die Wasserbezugspreise Faktoren für die Gebührenerhöhung. Beide beeinflussten die Beiträge erst kurz vor dem Ende des letzten Berechnungszeitraums.
In Artikel 8 des KAG ist ebenso das so genannte Äquivalenzprinzip (das bedeutet Gleichwertigkeit) verankert. legt fest, dass alle, die Wasser nutzen, den gleichen Preis zahlen müssen. Damit kann keine Regelung getroffen werden, mit der Menschen mit geringerem Einkommen weniger für einen Kubikmeter Wasser zahlen.
Der wichtigste Grund für die aktuell notwendige Erhöhung sind neben dem sog. Wassercent und den stark gestiegenen Bezugspreisen bei den Wasserwerken vor allem die in den letzten Jahren aufgetretenen Schäden, insbesondere Rohrbrüche. Daraus lässt sich aber nicht ablesen, dass die Stadt die Leitungen vernachlässigt habe. Vielmehr wurden in den 50er und 60er Jahren viele Leitungen gleichzeitig verlegt, die nun gleichzeitig in die Jahre kommen. Die Stadt hat von 2015 bis 2024 jährlich mehr als zwei Straßenzüge saniert und darüber hinaus proaktiv nach Lecks gesucht und kleinere Mängel beseitigt. In den Jahren 2025 und 2026 konnten weitere geplante Sanierungen wegen der Haushaltslage nicht umgesetzt werden.
Sollte es weitere Fragen zu diesem Thema geben, können diese auch auf der Bürgerversammlung im Herbst gestellt werden.
Personalie
Michael Wagner, AfD, legte sein am 29. Juni sein Stadtratsmandat schriftlich nieder und wurde vom Stadtrat von seinen Pflichten entbunden. Als Nachrückerin wurde Diana Förster, ebenfalls AfD, vereidigt. Sie übernimmt auch die Sitze der AfD im Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.
Nach den Anfragender Mitgliedern des Gremiums schloss Erster Bürgermeister Diebenbusch den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.18 Uhr.
Einfache Sprache
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