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Aktuelles aus dem Stadtrat vom 28. September 2026

  • Stadtrat

In der fünften Sitzung der aktuellen Amtsperiode ging es u.a. um den Sachstand bei der kommunalen Wärmeplanung, um eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats zum Thema Projektgruppen und den sogenannten Bau-Turbo.

Schnell entschied das Gremium über den Jahresabschluss 2025 der RangauWerke GmbH. Ebenso über die Beschaffung von 70 neuen Lehrerdienstgeräten für die drei Oberasbacher Schulen – für die Laptops können70.000 Euro der Förderung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) verwendet werden. Für die Mittelschule Oberasbach sollen außerdem 50 Leihgeräte für Schüler der siebten und achten Klasse für das Projekt digitale Schule der Zukunft (dSdZ) beschafft werden. Auch hier stehen SchulMobE-Fördermittel bereit. Behandelt wurden auch die rein formale Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterbringung von Obdachlosen in den in Unterasbach gelegenen städtischen Notunterkünften sowie deren Benutzungsgebühren. In diesem Zusammenhang erging an die Verwaltung der Auftrag, eine bebilderte Übersicht aller Notunterkünfte zu erstellen.

Kommunale Wärmeplanung

Das mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) beauftragte Fachbüro Prosio stellte das vor knapp vier Monaten gestartete Gesamtprojekt sowie den aktuellen Sachstand vor. Die KWP soll bis Sommer 2027 für jedes Gebiet der Stadt aufzeigen, wie Oberasbach bis 2045 klimaneutral beheizt werden kann. Sie habe keine rechtliche Außenwirkung, zeige jedoch die Strategie der Stadt bei der Wärmewende. Die Ausweisung von Gebieten im Wärmeplan bewirke also keine Pflicht, die Netze tatsächlich zu bauen oder die Versorgung zu nutzen. Gas- und Ölheizungen dürfen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 weiterhin eingebaut werden, müssen jedoch zunehmend mit erneuerbaren Brennstoffen wie Bio-Methan oder Bio-Öl betrieben werden – ab 2029 zu mindestens zehn Prozent. In der Bestandsanalyse der KWP wird der Ist-Zustand von Gebäudestruktur und derzeitigen Heizungen erfasst. Dabei werden u.a. die vorhandenen Wärmebedarfe, Energieträger und die bestehende Wärmeinfrastruktur betrachtet. In der Potenzialanalyse wird betrachtet, welche erneuerbaren Energien sich im Stadtgebiet (wo) eignen und welche Abwärme-Potenziale sowie weitere mögliche Wärmequellen erschlossen werden können. Schon jetzt stehe fest, dass für Oberasbach kein geeignetes Potenzial für die hydrothermale Geothermie bekannt sei. Eventuell liefern aktuelle seismische Untersuchungen der N-ERGIE hier neue Erkenntnisse. Als Nächstes werden mögliche Zielszenarien und Strategien für die zukünftige, möglichst klimafreundliche Wärmeversorgung der Stadt entwickelt. Dabei sollen auch zwölf Quartierssteckbriefe für Oberasbach erstellt werden, die Handlungshilfen für Bürgerinnen und Bürger bereithalten. Auch eine Infoveranstaltung der Stadt zu diesem Thema ist vorgesehen.

Kanalsanierung und Dichtheitsprüfung

In diesem Jahr stehen Haushaltsmittel für die Reinigung von 24 Kilometern Kanal und 870 Schächten, zur Sanierung von 276 Metern Kanal DN600 und zur Dichtheitsprüfung von 1.240 Metern Kanal zur Verfügung. Nach der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) sind alle Kanäle innerhalb von zehn Jahren mittels einer Kanal-TV-Kamera zu untersuchen oder auf Dichtheit zu prüfen. Voraussetzung ist die Reinigung der Kanäle unmittelbar zuvor. Eine kombinierte Ausschreibung von Kanalreinigung, Sanierung und Kanaldichtheitsprüfung ist daher sinnvoll. Der Stadtrat genehmigte die entsprechende Vergabe von Tiefbauleistungen.

Renaturierung Lohbauerwiese

Der nördliche Teil der Lohbauerwiese soll nun ab spätestens Mitte Oktober naturnah umgestaltet werden. Die Planung erfolgte in enger Kooperation mit der Stiftung zur Renaturierung des Asbachgrundes und dem „Wasser- und Bodenverband Asbachgrund“. Das Gelände des ehemaligen Spielplatzes an der Bachstraße wird dann zum einladenden Zugang zu der parkähnlichen Auenlandschaft. Das Projekt soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden. 90 Prozent der förderfähigen Kosten trägt der Freistaat Bayern, die Stadt Oberasbach trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent. Die Stiftung zur Renaturierung des Asbachgrundes beteiligt sich an den nicht-zuwendungsfähigen Kosten. Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Tiefbauleistungen für dieses Projekt.

Diskussion um Projektgruppen

Lange und engagiert wurde in der September-Sitzung ein Antrag zur Anpassung der Geschäftsordnung des Stadtrats im Hinblick auf die Arbeit in Projektgruppen beraten. Diese können die Arbeit des Stadtrats nur ergänzen, sie dürfen einen Meinungsbildungsprozess im Stadtrat nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. Beschlossen wurde schließlich eine Ergänzung des § 6 der Geschäftsordnung, die die Aufgaben der Projektgruppen in Abgrenzung zu Formen der Bürgerbeteiligung näher konkretisiert.

Bau-Turbo

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnbaus und zur Wohnraumsicherung, der sogenannte „Bau-Turbo“, ist zum 30.10.2025 in Kraft getreten. Die Schaffung von Wohnraum soll dadurch deutlich beschleunigt werden. Eine Vorlage des Stadtbauamts zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Oberasbach wurde wegen noch offener Punkte (v.a. Zuständigkeitsabgrenzungen) nicht zum Beschluss gegeben. Dabei ging es v.a. um den vorgeschlagenen Kriterienkatalog, die Verschiebung der Kompetenzabgrenzung zwischen Stadtrat, Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss (UBGA) und Verwaltung und mögliche Präzedenzfälle. Die Vorlage soll in überarbeiteter Form in der nächsten Sitzung des UBGA zur weiteren Beratung erneut vorgelegt werden.

Nach dem Verweis auf die in Mitteilungsvorlagen beantworteten neun Anfragen von Stadtratsmitgliedern und acht neu vorgebrachten Anfragen schloss Erster Bürgermeister Thomas Diebenbusch den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.52 Uhr.


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